Artikel 10 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (FiMaAnpG k.a.Abk.)

Artikel 10 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


Artikel 10 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2014 VAG § 57, § 64b, § 83, § 123g

Das Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 13 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 57 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird nach der Angabe „§ 104g Absatz 2" das Wort „sowie" am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

c)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:

„4.
die Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 1, 2 und 3 Unterabsatz 2, Artikel 9 Absatz 1 bis 4 sowie Artikel 11 Absatz 1 bis 11 Unterabsatz 1 und Absatz 12 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1)."

2.
In § 64b Absatz 3 werden die Wörter „oder des gesamten Konglomerats" gestrichen.

3.
§ 83 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1b wird aufgehoben.

4.
§ 123g wird wie folgt gefasst:

§ 123g Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

§ 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 in der ab dem 19. Juli 2014 geltenden Fassung ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2013 beginnt."

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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 FiMaAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FiMaAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1133; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 11 GKV-FQWG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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