Die
Bodenschätzungs-Durchführungsverordnung vom
23. Februar 2012 (BGBl. I S. 311) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 werden die Wörter „(§ 6 Absatz 1 des Bodenschätzungsgesetzes)" durch die Wörter „(§ 6 Absatz 1 des Gesetzes)" ersetzt.
- 2.
- Die Anlage 1 zu § 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.