Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung (1. BEGebVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 1047, 1599 (Nr. 32); Geltung ab 24.07.2014, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd tritt mit Wirkung vom 12. September 2012 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Juli 2014.



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