Änderung § 61 EEG 2023 vom 01.01.2018

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 61 EEG 2023, alle Änderungen durch Artikel 1 EEGuaÄndG am 1. Januar 2018 und Änderungshistorie des EEG 2023

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 61 EEG 2023 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung
§ 61 EEG 2023 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549

(Textabschnitt unverändert)

§ 61 EEG-Umlage für Letztverbraucher und Eigenversorger


(1) Die Netzbetreiber sind berechtigt und verpflichtet, die EEG-Umlage von Letztverbrauchern zu verlangen für

1. die Eigenversorgung und

2. sonstigen Verbrauch von Strom, der nicht von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen geliefert wird.

(Text alte Fassung)

(2) 1 Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt oder verringert sich nach den §§ 61a bis 61e und § 61k. 2 Die §§ 61g und 63 sowie § 8d des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.

(Text neue Fassung)

(2) 1 Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt oder verringert sich nach den §§ 61a bis 61g und 61l. 2 Die §§ 61i und 63 sowie § 8d des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt.

(3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes für Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind auf Letztverbraucher, die nach dieser Bestimmung zur Zahlung der vollen oder anteiligen EEG-Umlage verpflichtet sind, entsprechend anzuwenden.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed