interne Verweise§ 6 KHStatV Auskunftspflicht (vom 01.01.2018) ... Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 4 Nummer 4 sind freiwillig. (2) Auskunftspflichtig sind die Träger oder die Eigentümer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKrankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 534
Zweite Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung
V. v. 10.07.2017 BGBl. I S. 2300
Artikel 1 2. KHStatVÄndV ... 2020 für Krankenhäuser nach Standorten gegliedert zu erfassen." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 ... § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „ § 4 Nr. 3 " durch die Angabe „§ 4 Nummer 4" ersetzt. b) Absatz 2 wird durch ... a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 4 Nr. 3" durch die Angabe „ § 4 Nummer 4 " ersetzt. b) Absatz 2 wird durch die folgenden Absätze 2 und 3 ersetzt: ...
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