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Zitierungen von § 9 MariMedV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 MariMedV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MariMedV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 MariMedV Verlängerung der Zulassung
... wird auf Antrag jeweils um drei Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 Nummer 1, 2, 6 und Absatz 2 weiter vorliegen und der zugelassene Arzt nachweist, dass er ...
§ 21 MariMedV Übergangsregelung für vorläufig zugelassene Ärzte
... 153 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes vorläufig zugelassen ist, bedarf abweichend von § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 für die Zulassung nicht der Anerkennung als Facharzt, wenn der Arzt ...
Zitat in folgenden Normen
Seelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV)
Artikel 1 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777, 2097
§ 7 SeeLotsEigV Zugelassene Ärztinnen und Ärzte
... diese Zulassung müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller abweichend von § 9 Absatz 1 Nummer 3 und 5 der Maritime-Medizin-Verordnung vor der erstmaligen Durchführung von Seelotseignungsuntersuchungen 1. mindestens ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11263/v188768.htm