... ihre in Satz 1 genannte Betriebsnummer der Erzeugerorganisation mitzuteilen." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Berücksichtigungsfähigkeit von ... mitzuteilen." 2. § 16 wird wie folgt gefasst: „ § 16 Berücksichtigungsfähigkeit von Rechnungen Rechnungen können auch auf ...