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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2015 (AELV 2015)

V. v. 09.10.2014 BGBl. I S. 1595 (Nr. 46)
Geltung ab 15.10.2014; FNA: 8251-10-1-21 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
38.000 0,7103
100.000 0,5314
150.000 0,4273
200.000 0,3593
250.000 0,3116
300.000 0,2761
350.000 0,2485
400.000 0,2265
450.000 0,2084
500.000 0,1933




 

Zitierungen von Anlage 4 AELV 2015

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2015 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2015 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 38.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...