Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2016 aufgehoben

§ 2 - Neunte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (9. BinSchUOAbweichV)

V. v. 29.10.2014 BAnz AT 11.11.2014 V1
Geltung ab 12.11.2014, abweichend siehe § 2; FNA: 9500-18-3 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt

§ 2 Inkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Dezember 2016 9. BinSchUOAbweichV

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2016 außer Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten die vorübergehenden Regelungen nach den Nummern II.1 und II.2 des Anhangs 1 am 1. Dezember 2014 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. November 2014.



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