(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2016 außer Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten die vorübergehenden Regelungen nach den Nummern II.1 und II.2 des Anhangs 1 am 1. Dezember 2014 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. November 2014.