Artikel 2 - Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 Biokraft-NachV § 62, § 65, Anlage 1

Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 26. November 2012 (BGBl. I S. 2363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 62 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 nach dem Wort „Schnittstellen," das Wort „Lieferanten," eingefügt.

2.
§ 65 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.

bb)
In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

cc)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:

„4.
anerkannte Zertifizierungssysteme."

b)
Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die Übermittlung personenbezogener Daten an die Stellen nach Absatz 1 Nummer 4 ist nur unter den Voraussetzungen des § 16 des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig."

3.
In Anlage 1 wird Nummer 16 Satz 1 wie folgt gefasst:

„Die Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung (eee) wird im Verhältnis zu dem Elektrizitätsüberschuss berücksichtigt, der von Kraftstoffherstellungssystemen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird, außer in Fällen, in denen als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände eingesetzt werden."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 12. BImSchGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. BImSchGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 334 10. ZustAnpV Änderung der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... vom 30. September 2009 (BGBl. I S. 3182), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed