vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2022 | Artikel 2 Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20.04.2022 BGBl. I S. 683 |