(2) 1Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich durch Abmeldung oder besondere Erklärung der meldepflichtigen Person der Status der Wohnung ändert. 2In diesen Fällen sind auch der neue Wohnungsstatus (Datenblatt 1213) und das Datum des Wohnungsstatuswechsels (Datenblatt 1301a) zu übermitteln.
- 1.
- Name und Geburtsdatum der Person, deren Daten sich ändern (Datenblätter 0101a bis 0105a, 0201a, 0301, 0601) und
- 2.
- Name, Geburtsname, Geburtsdatum und derzeitige Anschrift der Haupt- oder alleinigen Wohnung des Ehegatten oder Lebenspartners der unter Nummer 1 genannten Person (Datenblätter 1200 bis 1213, 1501a, 1502b, 1503, 1505, 1517a, 1518b, 1519, 1521).
(5) Verstirbt ein Ehegatte oder Lebenspartner ohne gemeinsame Wohnung, so hat die für ihn zuständige Meldebehörde die für den hinterbliebenen Ehegatten oder den hinterbliebenen Lebenspartner zuständige Meldebehörde darüber zu unterrichten und ihr folgende Daten zu übermitteln (Sterbefallmitteilung Ehegatte oder Lebenspartner):
- 1.
- Name und Geburtsdatum der verstorbenen Person (Datenblätter 0101a bis 0105a, 0201a, 0301 und 0601),
- 2.
- Name, Geburtsname, Geburtsdatum und derzeitige Anschrift der Haupt- oder alleinigen Wohnung des hinterbliebenen Ehegatten oder Lebenspartners der unter Nummer 1 genannten Person (Datenblätter 1200 bis 1213, 1501a, 1502b, 1503, 1505, 1517a, 1518b, 1519, 1521), sowie
- 3.
- das Sterbedatum mit dem Datenblatt 1901.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung
V. v. 09.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 238
Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen
V. v. 22.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 23
Verordnung zur Bestimmung von Inhalt, Form und Verfahren von Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und einem Verwaltungsportal zur Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.04.2022 BGBl. I S. 683