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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben

§ 1 - Friseurarbeitsbedingungenverordnung (FriseurArbbV)

V. v. 09.12.2014 BAnz AT 10.12.2014 V1
Geltung ab 01.01.2015 bis 31.07.2015; FNA: 810-1-74-1 Arbeitsförderung

§ 1 Zwingende Arbeitsbedingungen



Die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 31. Juli 2013 zur Regelung der Mindestentgelte im Friseurhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, abgeschlossen zwischen den Mitgliedern der Tarifgemeinschaft des deutschen Friseurhandwerks (Anlage 2) einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft - ver.di, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, andererseits, finden auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Tätigkeiten erbringt, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen. Die Rechtsnormen des Tarifvertrags gelten auch für Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im Geltungsbereich dieser Verordnung beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Wird ein Leiharbeitnehmer oder eine Leiharbeitnehmerin von einem Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, so hat der Verleiher ihm oder ihr nach § 8 Absatz 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zumindest die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren; dies gilt auch dann, wenn der Betrieb des Entleihers nicht in den fachlichen Geltungsbereich dieser Verordnung fällt.



 

Zitierungen von § 1 FriseurArbbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FriseurArbbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FriseurArbbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel FriseurArbbV
... Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, den Parteien des Tarifvertrags nach § 1 Satz 1 dieser Verordnung sowie allen am Ausgang des Verfahrens interessierten Gewerkschaften, ...
Anlage 1 FriseurArbbV (zu § 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestentgelte im Friseurhandwerk vom 31. Juli 2013
Anlage 2 FriseurArbbV (zu § 1) Mitglieder der Tarifgemeinschaft des deutschen Friseurhandwerks