Artikel 5 - Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes (GBARefBaWüUG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Dezember 2014 BNotOuaÄndG Artikel 8

Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1798) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GBARefBaWüUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBARefBaWüUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
G. v. 23.11.2015 BGBl. I S. 2090; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Artikel 2 StNotBaWüAbwG Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
... der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1798), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1962) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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