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§ 9 - EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz (EUGewSchVG)

Artikel 1 G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1964 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Geltung ab 11.01.2015; FNA: 319-115 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 9 Maßnahmen nach Anerkennung einer Europäischen Schutzanordnung



(1) 1Erkennt das Gericht die Europäische Schutzanordnung an, so erlässt es zugleich eine geeignete Maßnahme nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes, die in höchstmöglichem Maße der angeordneten Schutzmaßnahme entspricht. 2§ 3 des Gewaltschutzgesetzes gilt entsprechend.

(2) 1Das Gericht unterrichtet die geschützte Person, die gefährdende Person und die Anordnungsbehörde über die nach Absatz 1 erlassene Maßnahme und über die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes. 2Die Anschrift oder andere Kontaktangaben der geschützten Person werden der gefährdenden Person nicht offengelegt, es sei denn, diese Angaben sind für die Vollstreckung der gemäß Absatz 1 erlassenen Maßnahme notwendig. 3§ 216a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bleibt unberührt.



 

Zitierungen von § 9 EUGewSchVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EUGewSchVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUGewSchVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 EUGewSchVG Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme
... Erlangt das Gericht Kenntnis von einem Verstoß gegen eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme, unterrichtet es hierüber folgende Behörden unter ... und anderen öffentlichen Stellen, die von der Durchführung der nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme betroffen sind, unverzüglich mit. Die ...
§ 11 EUGewSchVG Aufhebung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme
... hebt das Gericht auch die aufgrund der Europäischen Schutzanordnung nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme unverzüglich auf. (2) Das Gericht kann eine nach ... 1 erlassene Maßnahme unverzüglich auf. (2) Das Gericht kann eine nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme auch aufheben, wenn 1. die geschützte Person ... Mitgliedstaat geändert worden ist und das Gericht eine Änderung auch der nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme gemäß § 12 Absatz 2 ablehnt oder 3. ... 2009/829/JI übermittelt wird. (3) Wird eine Maßnahme, die nach § 9 Absatz 1 erlassen wurde, gemäß Absatz 2 aufgehoben, setzt das Gericht die ...
§ 12 EUGewSchVG Änderung einer nach § 9 Absatz 1 erlassenen Maßnahme
... Schutzanordnung, so ändert das Gericht auch die auf deren Grundlage nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme unter Beachtung von § 9 Absatz 1 ab. (2) Das ... die auf deren Grundlage nach § 9 Absatz 1 erlassene Maßnahme unter Beachtung von § 9 Absatz 1 ab. (2) Das Gericht kann die Änderung gemäß Absatz 1 ablehnen, ... oder Nummer 2 versagt werden könnte. (3) Wird eine Maßnahme, die nach § 9 Absatz 1 erlassen wurde, gemäß Absatz 1 geändert oder wird die Änderung einer ... Absatz 1 geändert oder wird die Änderung einer Maßnahme, die nach § 9 Absatz 1 erlassen wurde, gemäß Absatz 2 abgelehnt, setzt das Gericht die ...
§ 24 EUGewSchVG Strafvorschriften
... Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbaren Anordnung nach § 9 Absatz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3 des ...