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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.07.2017 aufgehoben

§ 4 - Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV)

§ 4 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Dezember 2014.

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