(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 an demselben Tag in Kraft, an dem das Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen nach seinem Artikel 31 Absatz 1 für die Europäische Union mit Ausnahme Dänemarks in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
(2) Artikel
2 Nummer 2 und Artikel
5 treten am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(3) Die Artikel
6 und
7 treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 23. Juni 2015 (BGBl. I S. 1034) ist der Tag des Inkrafttretens der 1. Oktober 2015.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 18. Dezember 2014.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
B. v. 23.06.2015 BGBl. I S. 1034