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Artikel 3 - Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnNRAnO k.a.Abk.)

A. v. 09.12.2014 BGBl. I S. 2401 (Nr. 62); Geltung ab 30.12.2014, Artikel 3 ab 01.01.2015
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Artikel 3 Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 BMASErnAnO § 2

In § 2 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2401) werden jeweils die Wörter „Unfallkasse des Bundes" durch die Wörter „Unfallversicherung Bund und Bahn" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Anordnung zur Neuregelung der Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BMASErnNRAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BMASErnNRAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 BMASErnNRAnO Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2006 (BGBl. I S. 522). (2) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2015 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
A. v. 15.06.2016 BGBl. I S. 1488
Artikel 1 BMASErnAnOÄndAnO Änderung der Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
... für Arbeit und Soziales vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2401), die durch Artikel 3 der Anordnung vom 9. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2401) geändert worden ist, wird folgender ...