Artikel 4 - Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (AusglMechVEV 2015 k.a.Abk.)

V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146 (Nr. 6); Geltung ab 20.02.2015
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 20. Februar 2015 AusglMechV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Februar 2015.



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