Erste Verordnung zur Änderung der Speiseeisfachkraftausbildungsverordnung (1. EisAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 180 (Nr. 7); Geltung ab 04.03.2015
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 25 Absatz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 4. März 2015 EisAusbV § 7

In § 7 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c der Speiseeisfachkraftausbildungsverordnung vom 5. Juni 2014 (BGBl. I S. 702) werden die Wörter „zu gestalten" durch das Wort „herzustellen" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. März 2015.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Machnig



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