Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung der AMG-Kostenverordnung (3. AMGKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.03.2015 BGBl. I S. 195, 1007 (Nr. 8); Geltung ab 07.03.2015
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Artikel 2 Inkrafttreten; Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 7. März 2015 BVLHomAMKostV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2157), die durch Artikel 2 Absatz 25 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. März 2015.



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