Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (PassVuAufenthVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 des Passgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) geändert worden ist, sowie § 99 Absatz 1 Nummer 10 und 13a des Aufenthaltsgesetzes, von denen § 99 Absatz 1 Nummer 13 und 13a durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt:



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