Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

Artikel 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 786 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 15 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Geltung ab 03.07.2015, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 7610-20 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Sicherungspflicht der Institute
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Informationen für den Einleger über die Einlagensicherung
§ 4 Information für den Einleger und Kündigungsrecht bei Umwandlung
Teil 2 Entschädigung der Einleger
Kapitel 1 Entschädigungsanspruch
§ 5 Rechtsanspruch auf Entschädigung
§ 6 Nicht entschädigungsfähige Einlagen
§ 7 Umfang und Berechnung des Entschädigungsanspruchs
§ 8 Deckungssumme
§ 9 Verjährung des Entschädigungsanspruchs; Rechtsweg
Kapitel 2 Eintritt des Entschädigungsfalls
§ 10 Eintritt und Feststellung des Entschädigungsfalls
§ 11 Bekanntgabe der Feststellung des Entschädigungsfalls; Unterrichtung des Einlagensicherungssystems
Kapitel 3 Entschädigungsverfahren
§ 12 Unterrichtung der Einleger über den Eintritt des Entschädigungsfalls
§ 13 Im Entschädigungsverfahren zu verwendende Sprachen
§ 14 Prüfung und Erfüllung der Entschädigungsansprüche
§ 15 Ausschluss, Aufschub und Aussetzung der Entschädigung
§ 16 Forderungsübergang bei Entschädigung
Teil 3 Einlagensicherungssysteme
Kapitel 1 Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme und Verwendung ihrer Mittel
§ 17 Finanzierung und Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme
§ 18 Verfügbare Finanzmittel
§ 19 Beitragsberechnung; Methoden der Beitragsbemessung
§ 20 Verwendung der verfügbaren Finanzmittel
§ 21 Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Kapitel 2 Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
Abschnitt 1 Errichtung gesetzlicher Entschädigungseinrichtungen; Zuordnung der CRR-Kreditinstitute
§ 22 Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
§ 23 Verordnungsermächtigung
§ 24 Zuordnung der CRR-Kreditinstitute zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung
§ 25 Rechtsfolgen bei Wechsel der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung
§ 25a Verordnungsermächtigung zur Aufhebung der Beleihung und zur Rückgängigmachung der Errichtung
Abschnitt 2 Beitragspflicht; Deckung des Mittelbedarfs durch Beiträge und Zahlungen
§ 26 Pflicht zur Leistung von Jahresbeiträgen und einmaligen Zahlungen
§ 27 Pflicht zur Leistung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen
§ 28 Feststellung des Mittelbedarfs im Entschädigungsfall
§ 29 Deckung des Mittelbedarfs durch Sonderbeiträge
§ 30 Deckung des Mittelbedarfs durch Kredit; Sonderzahlungen
§ 31 Berichtspflicht; Erstattung von Sonderbeiträgen und Sonderzahlungen; Rückflüsse aus Insolvenzverfahren
§ 32 Sofortige Vollziehbarkeit; Zwangsvollstreckung
§ 32a Inanspruchnahme einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung im Rahmen einer Abwicklung
§ 33 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Prüfung der CRR-Kreditinstitute durch gesetzliche Entschädigungseinrichtungen
§ 34 Informationspflichten der CRR-Kreditinstitute
§ 35 Prüfung der CRR-Kreditinstitute
§ 36 Durchführung der Prüfung
§ 37 Bericht über das Ergebnis der Prüfung
§ 38 Kosten der Prüfung; Kosten des Entschädigungsverfahrens
§ 39 Pflicht der CRR-Kreditinstitute zur Berichterstattung über Mängelbeseitigung
§ 40 Unterrichtung der Bundesanstalt
Abschnitt 4 Ausschluss aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung und Verwaltungsverfahren
§ 41 Ausschluss aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung; Rechtsfolgen
§ 42 Zwangsmittel
Kapitel 3 Als Einlagensicherungssystem anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
Abschnitt 1 Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme und laufende Pflichten
§ 43 Voraussetzungen für die Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme
§ 44 Anerkennungsantrag
§ 45 Anzeigepflichten
§ 46 Widerruf der Anerkennung; Rechtsfolgen
Abschnitt 2 Mindestanforderungen an die Satzung; Ausscheiden eines CRR-Kreditinstituts aus einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem
§ 47 Anforderungen an die Satzung und Satzungsänderung; Ausscheiden eines CRR-Kreditinstituts aus einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem
§ 48 Beitragserhebung anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
Abschnitt 3 Stützungsmaßnahmen durch anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme
§ 49 Stützungsmaßnahmen anerkannter institutsbezogener Sicherungssysteme
Kapitel 4 Aufsicht und Prüfungsrechte
§ 50 Aufsicht über Einlagensicherungssysteme
§ 51 Prüfung durch die Bundesanstalt
§ 52 Prüfung der Einlagensicherungssysteme
§ 53 Prüfungsbericht
§ 54 Prüfung der Systeme durch Stresstests
§ 55 Prüfung durch den Bundesrechnungshof
Kapitel 5 Zusammenarbeit mit anderen Einlagensicherungssystemen
§ 56 Zweigniederlassungen von inländischen CRR-Kreditinstituten in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 57 Zweigniederlassungen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 58 Beitragszahlung bei Übertragung von Tätigkeiten eines CRR-Kreditinstituts
§ 59 Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten mit Sitz in einem Drittland
Kapitel 6 Bußgeldvorschriften
§ 60 Bußgeldvorschriften
Teil 4 Institutsbezogene Sicherungssysteme und Einlagensicherungssysteme ohne Anerkennung
§ 61 Anforderungen an nicht anerkannte Systeme
Teil 5 Schlussvorschriften
§ 62 Nichtanwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 63 Übergangsregelung


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