(1)
1Es ist zu beurteilen, ob die vom Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung der kombinierten Kapitalpuffer-Anforderung gemäß §
10i Absatz 1 des
Kreditwesengesetzes angemessen sind.
2Dabei sind wesentliche Verfahrensänderungen während des Berichtszeitraums darzustellen.
§ 63 PrüfbV Ausnahmeregelung ... § 12 Absatz 2 und 3, §§ 15, 17, 20 , 21 Absatz 2 sowie §§ 24 und 37 sind nicht anzuwenden auf ... zu berichten ist. (2) Darüber hinaus sind die §§ 13, 14, 15, 17, 20 , 21 Absatz 2, §§ 24 und 31 bis 37 nicht anzuwenden auf Finanzdienstleistungsinstitute, ... § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 10 des Kreditwesengesetzes betreiben, finden die §§ 15 bis 21, 23 Absatz 2 und § 24 keine ...