Artikel 14 - Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (IntErbRVGEG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 14 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. August 2015 RVG § 19

§ 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2082; 2015 I S. 1034) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Buchstabe d wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

2.
In Buchstabe e wird das Semikolon durch das Wort „und" ersetzt.

3.
Folgender Buchstabe f wird angefügt:

„f)
§ 27 des Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes;".

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Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 IntErbRVGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntErbRVGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610
Bekanntmachung RVGNB 2022
... 2014 (BGBl. I S. 2082; 2015 I S. 1034), 47. den am 17. August 2015 in Kraft getretenen Artikel 14 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042 ), 48. den am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 ...

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Artikel 5 StPOuIRGÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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