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Eingangsformel - Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (StPOuIRGÄndG k.a.Abk.)

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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