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Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe (StPOuIRGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 StPO § 111o, § 111p, § 230, § 267, § 314, § 329, § 330, § 340, § 341, § 378, § 412, § 459i, § 234, § 350, § 411

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 12. Juni 2015 (BGBl. I S. 926) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die §§ 111o und 111p werden aufgehoben.

2.
In § 230 Absatz 2 werden vor dem Punkt am Ende ein Komma und die Wörter „soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist" eingefügt.

3.
In § 267 Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 4" ersetzt.

4.
In § 314 Absatz 2 werden die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers" durch die Wörter „Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" ersetzt.

5.
§ 329 wird wie folgt gefasst:

„§ 329 Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungshauptverhandlung

(1) Ist bei Beginn eines Hauptverhandlungstermins weder der Angeklagte noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht erschienen und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, so hat das Gericht eine Berufung des Angeklagten ohne Verhandlung zur Sache zu verwerfen. Ebenso ist zu verfahren, wenn die Fortführung der Hauptverhandlung in dem Termin dadurch verhindert wird, dass

1.
sich der Verteidiger ohne genügende Entschuldigung entfernt hat und eine Abwesenheit des Angeklagten nicht genügend entschuldigt ist oder der Verteidiger den ohne genügende Entschuldigung nicht anwesenden Angeklagten nicht weiter vertritt,

2.
sich der Angeklagte ohne genügende Entschuldigung entfernt hat und kein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist oder

3.
sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen seine Verhandlungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt hat und kein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend ist.

Über eine Verwerfung wegen Verhandlungsunfähigkeit nach diesem Absatz entscheidet das Gericht nach Anhörung eines Arztes als Sachverständigen. Die Sätze 1 bis 3 finden keine Anwendung, wenn das Berufungsgericht erneut verhandelt, nachdem die Sache vom Revisionsgericht zurückverwiesen worden ist.

(2) Soweit die Anwesenheit des Angeklagten nicht erforderlich ist, findet die Hauptverhandlung auch ohne ihn statt, wenn er durch einen Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht vertreten wird oder seine Abwesenheit im Fall der Verhandlung auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft nicht genügend entschuldigt ist. § 231b bleibt unberührt.

(3) Kann die Hauptverhandlung auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft hin nicht ohne den Angeklagten abgeschlossen werden oder ist eine Verwerfung der Berufung nach Absatz 1 Satz 4 nicht zulässig, ist die Vorführung oder Verhaftung des Angeklagten anzuordnen, soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist.

(4) Ist die Anwesenheit des Angeklagten in der auf seine Berufung hin durchgeführten Hauptverhandlung trotz der Vertretung durch einen Verteidiger erforderlich, hat das Gericht den Angeklagten zur Fortsetzung der Hauptverhandlung zu laden und sein persönliches Erscheinen anzuordnen. Erscheint der Angeklagte zu diesem Fortsetzungstermin ohne genügende Entschuldigung nicht und bleibt seine Anwesenheit weiterhin erforderlich, hat das Gericht die Berufung zu verwerfen. Über die Möglichkeit der Verwerfung ist der Angeklagte mit der Ladung zu belehren.

(5) Wurde auf eine Berufung der Staatsanwaltschaft hin nach Absatz 2 verfahren, ohne dass ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht anwesend war, hat der Vorsitzende, solange mit der Verkündung des Urteils noch nicht begonnen worden ist, einen erscheinenden Angeklagten oder Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht von dem wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten, was in seiner Abwesenheit verhandelt worden ist. Eine Berufung der Staatsanwaltschaft kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 und 2 auch ohne Zustimmung des Angeklagten zurückgenommen werden, es sei denn, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 4 vorliegen.

(6) Ist die Verurteilung wegen einzelner von mehreren Taten weggefallen, so ist bei der Verwerfung der Berufung der Inhalt des aufrechterhaltenen Urteils klarzustellen; die erkannten Strafen können vom Berufungsgericht auf eine neue Gesamtstrafe zurückgeführt werden.

(7) Der Angeklagte kann binnen einer Woche nach der Zustellung des Urteils die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter den in den §§ 44 und 45 bezeichneten Voraussetzungen beanspruchen."

6.
§ 330 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „vorzuladen und kann ihn bei seinem Ausbleiben zwangsweise vorführen lassen" durch die Wörter „zu laden" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 2 werden nach dem Wort „Angeklagte" die Wörter „noch ein Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" eingefügt und werden die Wörter „einer Hauptverhandlung" durch die Wörter „eines Hauptverhandlungstermins", die Angabe „Abs. 1" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1" und die Angabe „Abs. 2 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 2 und 3" ersetzt.

7.
§ 340 wird wie folgt gefasst:

„§ 340 Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten

Ist nach § 329 Absatz 2 verfahren worden, kann der Angeklagte die Revision gegen das auf seine Berufung hin ergangene Urteil nicht darauf stützen, dass seine Anwesenheit in der Berufungshauptverhandlung erforderlich gewesen wäre."

8.
In § 341 Absatz 2 werden die Wörter „§§ 234, 387 Abs. 1, § 411 Abs. 2 und § 434 Abs. 1 Satz 1" durch die Wörter „§§ 234, 329 Absatz 2, § 387 Absatz 1, § 411 Absatz 2 und § 434 Absatz 1 Satz 1" und die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidigers" durch die Wörter „Verteidigers mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" ersetzt.

9.
In § 378 Satz 1 werden die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Rechtsanwalt" durch die Wörter „Rechtsanwalt mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" ersetzt.

10.
§ 412 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„§ 329 Absatz 1, 3, 6 und 7 ist entsprechend anzuwenden."

11.
§ 459i wird aufgehoben.

12.
In den §§ 234, 350 Absatz 2 Satz 1 und § 411 Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter „mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger" durch die Wörter „Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht" ersetzt.

13.
Der Strafprozessordnung wird die aus der Anlage 1 zu dieser Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vorangestellt. Die Untergliederungen der Strafprozessordnung erhalten die Bezeichnung und Fassung, die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der Anlage zu dieser Vorschrift ergibt. Die Vorschriften der Strafprozessordnung erhalten die Überschriften, die sich jeweils aus der Inhaltsübersicht in der Anlage zu dieser Vorschrift ergeben. Weggefallene Vorschriften erhalten keine Überschriften.


Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen



Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1197) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen wird die aus der Anlage 2 zu dieser Vorschrift ersichtliche Inhaltsübersicht vorangestellt.

2.
In § 81 Nummer 4 werden nach der Angabe „(ABl. L 190 vom 18.7.2002, S. 1)" ein Komma und die Wörter „der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Europäischer Haftbefehl)" eingefügt.

3.
§ 83 wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
bei Ersuchen zum Zweck der Strafvollstreckung die verurteilte Person zu der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung nicht persönlich erschienen ist oder".

c)
Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt:

„(2) Die Auslieferung ist abweichend von Absatz 1 Nummer 3 jedoch zulässig, wenn

1.
die verurteilte Person

a)
rechtzeitig

aa)
persönlich zu der Verhandlung, die zu dem Urteil geführt hat, geladen wurde oder

bb)
auf andere Weise tatsächlich offiziell von dem vorgesehenen Termin und Ort der Verhandlung, die zu dem Urteil geführt hat, in Kenntnis gesetzt wurde, sodass zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass die verurteilte Person von der anberaumten Verhandlung Kenntnis hatte, und

b)
dabei darauf hingewiesen wurde, dass ein Urteil auch in ihrer Abwesenheit ergehen kann,

2.
die verurteilte Person in Kenntnis des gegen sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Verteidiger beteiligt war, eine persönliche Ladung durch Flucht verhindert hat oder

3.
die verurteilte Person in Kenntnis der anberaumten Verhandlung einen Verteidiger bevollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu verteidigen, und sie durch diesen in der Verhandlung tatsächlich verteidigt wurde.

(3) Die Auslieferung ist abweichend von Absatz 1 Nummer 3 auch zulässig, wenn die verurteilte Person nach Zustellung des Urteils

1.
ausdrücklich erklärt hat, das ergangene Urteil nicht anzufechten, oder

2.
innerhalb geltender Fristen keine Wiederaufnahme des Verfahrens oder kein Berufungsverfahren beantragt hat.

Die verurteilte Person muss zuvor ausdrücklich über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem sie teilnehmen kann und bei dem der Sachverhalt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut geprüft und das ursprüngliche Urteil aufgehoben werden kann, belehrt worden sein.

(4) Die Auslieferung ist abweichend von Absatz 1 Nummer 3 ferner zulässig, wenn der verurteilten Person unverzüglich nach ihrer Übergabe an den ersuchenden Mitgliedstaat das Urteil persönlich zugestellt werden wird und die verurteilte Person über ihr in Absatz 3 Satz 2 genanntes Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder ein Berufungsverfahren sowie über die hierfür geltenden Fristen belehrt werden wird."

4.
§ 83a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten" durch die Wörter „Europäischer Haftbefehl" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Auslieferung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen" durch die Wörter „Überstellung oder Auslieferung nach dem Beschluss 2007/533/JI des Rates vom 12. Juni 2007 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (ABl. L 205, S. 63)" ersetzt.

5.
§ 83b wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Buchstaben a bis c werden die Nummern 1 bis 3.

bb)
Buchstabe d wird Nummer 4 und die Wörter „des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)" werden durch die Wörter „Europäischer Haftbefehl" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Buchstaben a und b die Nummern 1 und 2.

6.
§ 83f wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)" durch die Wörter „Europäischer Haftbefehl" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „80 Abs. 4" durch die Angabe „80 Absatz 3" ersetzt.

7.
In § 83i Satz 3 werden die Wörter „des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 S. 1)" durch die Wörter „Europäischer Haftbefehl" ersetzt.

8.
In § 87 Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „(ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16)" ein Komma und die Wörter „der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Geldsanktionen)" eingefügt.

9.
In § 87a Nummer 2 werden die Wörter „2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" durch das Wort „Geldsanktionen" ersetzt.

10.
§ 87b wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" durch das Wort „Geldsanktionen" ersetzt.

b)
Absatz 3 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
die betroffene Person zu der der Entscheidung zugrunde liegenden Verhandlung nicht persönlich erschienen ist,".

c)
Die folgenden Absätze 4 bis 6 werden angefügt:

„(4) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist abweichend von Absatz 3 Nummer 4 jedoch zulässig, wenn

1.
die betroffene Person

a)
rechtzeitig

aa)
persönlich zu der Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat, geladen wurde oder

bb)
auf andere Weise tatsächlich offiziell von dem vorgesehenen Termin und Ort der Verhandlung, die zur Entscheidung geführt hat, in Kenntnis gesetzt wurde, sodass zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass die betroffene Person von der anberaumten Verhandlung Kenntnis hatte, und

b)
dabei darauf hingewiesen wurde, dass eine Entscheidung auch in ihrer Abwesenheit ergehen kann,

2.
die betroffene Person in Kenntnis des gegen sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Verteidiger beteiligt war, eine persönliche Ladung durch Flucht verhindert hat oder

3.
die betroffene Person in Kenntnis der anberaumten Verhandlung einen Verteidiger bevollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu verteidigen, und sie durch diesen in der Verhandlung tatsächlich verteidigt wurde.

(5) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist abweichend von Absatz 3 Nummer 4 auch zulässig, wenn die betroffene Person nach Zustellung der Entscheidung

1.
ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Entscheidung nicht anzufechten, oder

2.
innerhalb geltender Fristen keine Wiederaufnahme des Verfahrens oder kein Berufungsverfahren beantragt hat.

Die betroffene Person muss zuvor ausdrücklich über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem sie teilnehmen kann und bei dem der Sachverhalt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut geprüft und die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben werden kann, belehrt worden sein.

(6) Die Vollstreckung der Geldsanktion ist abweichend von Absatz 3 Nummer 4 ferner zulässig, wenn die betroffene Person nach ausdrücklicher Unterrichtung über das Verfahren und die Möglichkeit, bei der Verhandlung persönlich zu erscheinen,

1.
ausdrücklich auf das Recht auf mündliche Anhörung verzichtet hat und

2.
erklärt hat, die Entscheidung nicht anzufechten."

11.
In § 87o Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" durch das Wort „Geldsanktionen" ersetzt.

12.
§ 88 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach der Angabe „(ABl. L 328 vom 24.11.2006, S. 59)" ein Komma und die Wörter „der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24) geändert worden ist, (Rahmenbeschluss Einziehung)" eingefügt.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „2006/783/JI" durch das Wort „Einziehung" ersetzt.

13.
§ 88a wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 2 Buchstabe a jeweils die Angabe „2006/783/JI" durch das Wort „Einziehung" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
die betroffene Person zu der der Anordnung des Verfalls oder der Einziehung zugrunde liegenden Verhandlung nicht persönlich erschienen ist;".

bb)
In Nummer 3 wird das Wort „verurteilte" durch das Wort „betroffene" ersetzt.

c)
Die folgenden Absätze 3 und 4 werden angefügt:

„(3) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1 übersandten Anordnung des Verfalls oder der Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2 Nummer 2 jedoch zulässig, wenn

1.
die betroffene Person

a)
rechtzeitig

aa)
persönlich zu der Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat, geladen wurde oder

bb)
auf andere Weise tatsächlich offiziell von dem vorgesehenen Termin und Ort der Verhandlung, die zur Entscheidung geführt hat, in Kenntnis gesetzt wurde, sodass zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass die betroffene Person von der anberaumten Verhandlung Kenntnis hatte, und

b)
dabei darauf hingewiesen wurde, dass eine Entscheidung auch in ihrer Abwesenheit ergehen kann,

2.
die betroffene Person in Kenntnis des gegen sie gerichteten Verfahrens, an dem ein Verteidiger beteiligt war, eine persönliche Ladung durch Flucht verhindert hat oder

3.
die betroffene Person in Kenntnis der anberaumten Verhandlung einen Verteidiger bevollmächtigt hat, sie in der Verhandlung zu verteidigen, und sie durch diesen in der Verhandlung tatsächlich verteidigt wurde.

(4) Die Vollstreckung einer nach Absatz 1 übersandten Anordnung des Verfalls oder der Einziehung ist in Abweichung von Absatz 2 Nummer 2 auch zulässig, wenn die betroffene Person nach Zustellung der Entscheidung

1.
ausdrücklich erklärt hat, die ergangene Entscheidung nicht anzufechten, oder

2.
innerhalb geltender Fristen keine Wiederaufnahme des Verfahrens oder kein Berufungsverfahren beantragt hat.

Die betroffene Person muss zuvor ausdrücklich über ihr Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder auf ein Berufungsverfahren, an dem sie teilnehmen kann und bei dem der Sachverhalt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut geprüft und die ursprüngliche Entscheidung aufgehoben werden kann, belehrt worden sein."

14.
§ 88b Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „2006/783/JI" durch das Wort „Einziehung" ersetzt.

b)
In Nummer 8 wird das Wort „verurteilten" durch das Wort „betroffenen" ersetzt.

15.
In § 88c Nummer 1 wird die Angabe „2006/783/JI" durch das Wort „Einziehung" ersetzt.

16.
In § 88d Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „verurteilten" durch das Wort „betroffenen" ersetzt.

17.
In § 90 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2006/783/JI" durch das Wort „Einziehung" ersetzt.

18.
§ 94 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „(ABl. EU Nr. L 196 S. 45)" durch die Wörter „(ABl. L 196 vom 2.8.2003, S. 45) (Rahmenbeschluss Sicherstellung)" ersetzt.

b)
In Nummer 1 wird die Angabe „2003/577/JI" durch das Wort „Sicherstellung" ersetzt.

19.
In § 95 Absatz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union" durch das Wort „Sicherstellung" ersetzt.

20.
In § 97 werden die Wörter „2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union" durch das Wort „Sicherstellung" ersetzt.

21.
In § 98 Satz 1 werden die Wörter „2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen (ABl. L 76 vom 22.3.2005, S. 16)" durch das Wort „Geldsanktionen" ersetzt.

22.
Vor § 99 wird folgender § 98a eingefügt:

„§ 98a Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen

In Abweichung von § 83a Absatz 1, § 83f Absatz 1, § 87a Nummer 2, § 88b Absatz 1 und § 88c Nummer 1 ist die Vorlage des dort genannten Europäischen Haftbefehls oder der dort genannten Bescheinigungen ebenfalls in der Fassung vor dem 28. März 2011 zulässig, sofern der ersuchende Mitgliedstaat der Europäischen Union auf andere Art und Weise die zusätzlichen Angaben übermittelt, die gemäß den Artikeln 2 bis 4 des Rahmenbeschlusses 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 zur Änderung der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI, zur Stärkung der Verfahrensrechte von Personen und zur Förderung der Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen, die im Anschluss an eine Verhandlung ergangen sind, zu der die betroffene Person nicht erschienen ist (ABl. L 81 vom 27.3.2009, S. 24), erforderlich sind. Diese Regelung wird nicht mehr angewendet, sobald der letzte Mitgliedstaat der Europäischen Union den Rahmenbeschluss 2009/299/JI in sein nationales Recht umgesetzt hat. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag, ab dem Satz 1 gemäß Satz 2 nicht mehr angewendet wird, im Bundesanzeiger bekannt."


Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 BRAO § 143

In § 143 Absatz 4 Satz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert worden ist, werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7" ersetzt.


Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 StrEG § 2

In § 2 Absatz 2 Nummer 4 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, werden die Wörter „den §§ 111d und 111o" durch die Angabe „§ 111d" ersetzt und werden die Wörter „sowie die Vermögensbeschlagnahme nach § 111p der Strafprozessordnung" gestrichen.


Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 RVG § 53, Anlage 1

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 788), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1042) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 53 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „eines gewählten Beistands" die Wörter „aufgrund seiner Bestellung" eingefügt.

2.
In den Nummern 5101, 5103, 5107 und 5109 der Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) wird jeweils im Gebührentatbestand die Angabe „40,00" durch die Angabe „60,00" ersetzt.


Artikel 6 Änderung der Patentanwaltsordnung


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 PAO § 125

In § 125 Absatz 4 Satz 3 der Patentanwaltsordnung vom 7. September 1966 (BGBl. I S. 557), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 13 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3799) geändert worden ist, werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7" ersetzt.


Artikel 7 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 JGG § 69

Dem § 69 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3427), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1805) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Zu einer Vertretung des Angeklagten ist er nicht befugt."


Artikel 8 Änderung des Steuerberatungsgesetzes


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 StBerG § 127

In § 127 Absatz 4 Satz 2 des Steuerberatungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 1975 (BGBl. I S. 2735), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, werden die Wörter „Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 3" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 und 4 sowie Absatz 7" ersetzt.


Artikel 9 Einschränkung von Grundrechten



Durch Artikel 1 Nummer 2, 5 (§ 329 Absatz 3 der Strafprozessordnung) und Nummer 6 Buchstabe b dieses Gesetzes wird das Grundrecht der Freiheit der Person nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes eingeschränkt.


Artikel 10 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2015.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Heiko Maas


Anlage 1 (zu Artikel 1 Nummer 13)


Anlage 1 ändert mWv. 25. Juli 2015 StPO § 247a, § 107, § 41, § 410, § 295, § 3, § 384, § 355, § 459d, § 250, § 491, § 132a, § 438, § 215, § 153f, § 300, § 176, § 4, § 13a, § 163a, § 33a, § 81g, § 152, § 472, § 142, § 149, § 488, § 98b, § 35, § 100g, § 70, § 154b, § 20, § 436, § 356a, § 112, § 311, § 103, § 454, § 222b, § 430, § 275a, § 363, § 177, § 133, § 249, § 154e, § 483, § 25, § 479, § 231, § 240, § 480, § 318, § 268d, § 417, § 26a, § 462, § 305, § 128, § 459c, § 261, § 138d, § 310, § 19, § 354, § 136, § 145a, § 75, § 268, § 153e, § 237, § 213, § 92, § 346, § 46, § 214, § 444, § 408, § 168d, § 412, § 492, § 394, § 52, § 347, § 127a, § 454b, § 490, § 134, § 296, § 169a, § 212, § 455, § 306, § 328, § 151, § 473, § 455a, § 15, § 104, § 239, § 81f, § 80a, § 257, § 148a, § 40, § 224, § 108, § 312, § 259, § 34, § 80, § 114b, § 285, § 171, § 48, § 47, § 33, § 459e, § 371, § 227, § 116b, § 348, § 115a, § 439, § 385, § 69, § 403, § 53, § 24, § 453a, § 78, § 327, § 175, § 111e, § 317, § 248, § 98c, § 38, § 100h, § 168e, § 138b, § 111i, § 244, § 163f, § 154, § 138a, § 332, § 100e, § 256, § 456a, § 345, § 76, § 206, § 435, § 411, § 138, § 230, § 11a, § 209, § 471, § 119, § 378, § 407, § 326, § 236, § 493, § 481, § 393, § 275, § 457, § 235, § 365, § 114, § 81e, § 268b, § 35a, § 486, § 258, § 10, § 72, § 431, § 198, § 451, § 257b, § 27, § 204, § 162, § 144, § 138c, § 351, § 343, § 292, § 265, § 252, § 100b, § 32, § 90, § 154d, § 459, § 155a, § 82, § 379, § 54, § 111d, § 146a, § 131, § 463b, § 409, § 43, § 137, § 110c, § 170, § 111k, § 114a, § 392, § 85, § 257c, § 404, § 362, § 109, § 113, § 111b, § 373a, § 81, § 368, § 415, § 206b, § 6, § 168a, § 131a, § 464a, § 129, § 470, § 325, § 217, § 331, § 494, § 462a, § 382, § 79, § 307, § 105, § 414, § 464b, § 174, § 437, § 294, § 163d, § 132, § 143, § 352, § 141, § 161a, § 100f, § 225a, § 91, § 86, § 5, § 36, § 251, § 473a, § 456, § 364a, § 322a, § 115, § 163, § 489, § 205, § 154a, § 482, § 81d, § 111c, § 293, § 268c, § 11, § 98a, § 77, § 173, § 55, § 206a, § 308, § 119a, § 124, § 114d, § 67, § 6a, § 450a, § 49, § 286, § 154f, § 264, § 478, § 111l, § 200, § 495, § 463a, § 330, § 246, § 232, § 376, § 324, § 383, § 106, § 66, § 467a, § 42, § 233, § 53a, § 234, § 413, § 81b, § 37, § 163e, § 111a, § 254, § 229, § 100c, § 359, § 231c, § 463d, § 270, § 8, § 341, § 336, § 74, § 63, § 98, § 476, § 87, § 164, § 220, § 267, § 156, § 276, § 401, § 475, § 387, § 397a, § 390, § 459g, § 218, § 83, § 29, § 65, § 201, § 361, § 398, § 367, § 56, § 377, § 469, § 95, § 441, § 257a, § 406a, § 31, § 464d, § 290, § 231b, § 391, § 243, § 114c, § 127b, § 337, § 477, § 26, § 373, § 12, § 117, § 453, § 111m, § 168b, § 287, § 484, § 155b, § 165, § 406g, § 354a, § 364, § 16, § 169, § 110a, § 450, § 319, § 246a, § 314, § 288, § 68a, § 118b, § 131c, § 62, § 335, § 154c, § 13, § 268a, § 247, § 202, § 253, § 245, § 241a, § 155, § 305a, § 472b, § 10a, § 350, § 388, § 122a, § 459h, § 309, § 71, § 130, § 219, § 323, § 100a, § 271, § 342, § 216, § 399, § 120, § 161, § 338, § 397, § 123, § 163b, § 380, § 454a, § 432, § 408b, § 443, § 402, § 152a, § 209a, § 440, § 458, § 57, § 139, § 266, § 100, § 221, § 225, § 364b, § 68b, § 344, § 465, § 126a, § 379a, § 262, § 381, § 30, § 88, § 135, § 291, § 463c, § 28, § 116, § 84, § 322, § 146, § 166, § 389, § 96, § 374, § 406b, § 289, § 372, § 468, § 110b, § 160, § 97, § 150, § 64, § 112a, § 464c, § 118a, § 313, § 485, § 159, § 487, § 406h, § 456b, § 203, § 316, § 118, § 208, § 58a, § 406, § 14, § 303, § 211, § 272, § 449, § 265a, § 153d, § 22, § 163c, § 167, § 416, § 111f, § 111g, § 420, § 153b, § 274, § 116a, § 464, § 238, § 369, § 222, § 370, § 93, § 339, § 460, § 241, § 297, § 23, § 199, § 396, § 89, § 434, § 114e, § 349, § 226, § 101, § 158, § 357, § 50, § 472a, § 2, § 121, § 406c, § 59, § 41a, § 321, § 147, § 334, § 110, § 356, § 61, § 467, § 111n, § 299, § 125, § 263, § 406e, § 100i, § 207, § 442, § 273, § 100d, § 255, § 228, § 234a, § 145, § 153, § 148, § 168c, § 60, § 210, § 419, § 459f, § 453b, § 461, § 157, § 73, § 315, § 375, § 21, § 81c, § 168, § 9, § 463, § 153a, § 311a, § 68, § 7, § 474, § 459a, § 111h, § 34a, § 386, § 222a, § 39, § 242, § 302, § 260, § 406d, § 1, § 45, § 131b, § 255a, § 136a, § 58b, § 459b, § 333, § 231a, § 99, § 202a, § 395, § 51, § 153c, § 466, § 433, § 418, § 453c, § 408a, § 94, § 353, § 223, § 58, § 127, § 400, § 140, § 81a, § 81h, § 44, § 366, § 298, § 456c, § 111, § 172, § 160a, § 452, § 304, § 160b, § 406f, § 360, § 122, § 102, § 358, § 269, § 301, § 405, § 320, § 100j, § 126

Inhaltsübersicht

Erstes Buch Allgemeine Vorschriften

Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 2 Verbindung und Trennung von Strafsachen
§ 3 Begriff des Zusammenhanges
§ 4 Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen
§ 5 Maßgebendes Verfahren
§ 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
§ 6a Zuständigkeit besonderer Strafkammern
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand

§ 7 Gerichtsstand des Tatortes
§ 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
§ 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes
§ 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
§ 10a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
§ 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter
§ 11a Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung
§ 12 Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
§ 13 Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
§ 13a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
§ 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
§ 15 Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts
§ 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit
§ 17 (weggefallen)
§ 18 (weggefallen)
§ 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
§ 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
§ 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug
Dritter Abschnitt Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

§ 22 Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes
§ 23 Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung
§ 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
§ 25 Ablehnungszeitpunkt
§ 26 Ablehnungsverfahren
§ 26a Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
§ 27 Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
§ 28 Rechtsmittel
§ 29 Vornahme unaufschiebbarer Amtshandlungen
§ 30 Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen
§ 31 Schöffen, Urkundsbeamte
§ 32 (weggefallen)
Vierter Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten

§ 33 Gewährung rechtlichen Gehörs vor einer Entscheidung
§ 33a Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs
§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
§ 34a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss
§ 35 Bekanntmachung
§ 35a Rechtsmittelbelehrung
§ 36 Zustellung und Vollstreckung
§ 37 Zustellungsverfahren
§ 38 Unmittelbare Ladung
§ 39 (weggefallen)
§ 40 Öffentliche Zustellung
§ 41 Zustellungen an die Staatsanwaltschaft
§ 41a Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften
Fünfter Abschnitt Fristen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

§ 42 Berechnung von Tagesfristen
§ 43 Berechnung von Wochen- und Monatsfristen
§ 44 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung
§ 45 Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag
§ 46 Zuständigkeit; Rechtsmittel
§ 47 Keine Vollstreckungshemmung
Sechster Abschnitt Zeugen

§ 48 Zeugenpflichten; Ladung
§ 49 Vernehmung des Bundespräsidenten
§ 50 Vernehmung von Abgeordneten und Mitgliedern einer Regierung
§ 51 Folgen des Ausbleibens eines Zeugen
§ 52 Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
§ 53 Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger
§ 53a Zeugnisverweigerungsrecht der Berufshelfer
§ 54 Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes
§ 55 Auskunftsverweigerungsrecht
§ 56 Glaubhaftmachung des Verweigerungsgrundes
§ 57 Belehrung
§ 58 Vernehmung; Gegenüberstellung
§ 58a Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton
§ 58b Vernehmung im Wege der Bild- und Tonübertragung
§ 59 Vereidigung
§ 60 Vereidigungsverbote
§ 61 Recht zur Eidesverweigerung
§ 62 Vereidigung im vorbereitenden Verfahren
§ 63 Vereidigung bei Vernehmung durch den beauftragten oder ersuchten Richter
§ 64 Eidesformel
§ 65 Eidesgleiche Bekräftigung der Wahrheit von Aussagen
§ 66 Eidesleistung bei Hör- oder Sprachbehinderung
§ 67 Berufung auf einen früheren Eid
§ 68 Vernehmung zur Person; Beschränkung von Angaben, Zeugenschutz
§ 68a Beschränkung des Fragerechts aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes
§ 68b Zeugenbeistand
§ 69 Vernehmung zur Sache
§ 70 Folgen unberechtigter Zeugnis- oder Eidesverweigerung
§ 71 Zeugenentschädigung
Siebter Abschnitt Sachverständige und Augenschein

§ 72 Anwendung der Vorschriften über Zeugen auf Sachverständige
§ 73 Auswahl des Sachverständigen
§ 74 Ablehnung des Sachverständigen
§ 75 Pflicht des Sachverständigen zur Erstattung des Gutachtens
§ 76 Gutachtenverweigerungsrecht des Sachverständigen
§ 77 Ausbleiben oder unberechtigte Gutachtenverweigerung des Sachverständigen
§ 78 Richterliche Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen
§ 79 Vereidigung des Sachverständigen
§ 80 Vorbereitung des Gutachtens durch weitere Aufklärung
§ 80a Vorbereitung des Gutachtens im Vorverfahren
§ 81 Unterbringung des Beschuldigten zur Vorbereitung eines Gutachtens
§ 81a Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe
§ 81b Erkennungsdienstliche Maßnahmen bei dem Beschuldigten
§ 81c Untersuchung anderer Personen
§ 81d Durchführung körperlicher Untersuchungen durch Personen gleichen Geschlechts
§ 81e Molekulargenetische Untersuchung
§ 81f Verfahren bei der molekulargenetischen Untersuchung
§ 81g DNA-Identitätsfeststellung
§ 81h DNA-Reihenuntersuchung
§ 82 Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren
§ 83 Anordnung einer neuen Begutachtung
§ 84 Sachverständigenvergütung
§ 85 Sachverständige Zeugen
§ 86 Richterlicher Augenschein
§ 87 Leichenschau, Leichenöffnung, Ausgrabung der Leiche
§ 88 Identifizierung des Verstorbenen vor Leichenöffnung
§ 89 Umfang der Leichenöffnung
§ 90 Öffnung der Leiche eines Neugeborenen
§ 91 Untersuchung der Leiche bei Verdacht einer Vergiftung
§ 92 Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung
§ 93 Schriftgutachten
Achter Abschnitt Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung

§ 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken
§ 95 Herausgabepflicht
§ 96 Amtlich verwahrte Schriftstücke
§ 97 Beschlagnahmeverbot
§ 98 Verfahren bei der Beschlagnahme
§ 98a Rasterfahndung
§ 98b Verfahren bei der Rasterfahndung
§ 98c Maschineller Abgleich mit vorhandenen Daten
§ 99 Postbeschlagnahme
§ 100 Verfahren bei der Postbeschlagnahme
§ 100a Telekommunikationsüberwachung
§ 100b Verfahren bei der Telekommunikationsüberwachung
§ 100c Akustische Wohnraumüberwachung
§ 100d Verfahren bei der akustischen Wohnraumüberwachung
§ 100e Berichtspflicht bei der akustischen Wohnraumüberwachung
§ 100f Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum
§ 100g Erhebung von Verkehrsdaten
§ 100h Weitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum
§ 100i Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten
§ 100j Bestandsdatenauskunft
§ 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen
§ 102 Durchsuchung bei Beschuldigten
§ 103 Durchsuchung bei anderen Personen
§ 104 Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit
§ 105 Verfahren bei der Durchsuchung
§ 106 Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts
§ 107 Durchsuchungsbescheinigung; Beschlagnahmeverzeichnis
§ 108 Beschlagnahme anderer Gegenstände
§ 109 Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände
§ 110 Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien
§ 110a Verdeckter Ermittler
§ 110b Verfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers
§ 110c Befugnisse des Verdeckten Ermittlers
§ 111 Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten
§ 111a Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 111b Sicherstellung dem Verfall oder der Einziehung unterliegender Gegenstände
§ 111c Sicherstellung durch Beschlagnahme
§ 111d Sicherstellung durch dinglichen Arrest
§ 111e Verfahren bei der Beschlagnahme und dem dinglichen Arrest
§ 111f Durchführung der Beschlagnahme und Vollziehung des dinglichen Arrestes
§ 111g Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten bei der Beschlagnahme
§ 111h Vorrangige Befriedigung von Ansprüchen des Verletzten bei dem dinglichen Arrest
§ 111i Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum
§ 111k Herausgabe beweglicher Sachen an den Verletzten
§ 111l Notveräußerung beschlagnahmter oder gepfändeter Vermögenswerte
§ 111m Beschlagnahme eines Druckwerks oder einer sonstigen Schrift
§ 111n Verfahren bei der Beschlagnahme eines Druckwerks
Neunter Abschnitt Verhaftung und vorläufige Festnahme

§ 112 Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
§ 112a Haftgrund der Wiederholungsgefahr
§ 113 Untersuchungshaft bei leichteren Taten
§ 114 Haftbefehl
§ 114a Aushändigung des Haftbefehls; Übersetzung
§ 114b Belehrung des verhafteten Beschuldigten
§ 114c Benachrichtigung von Angehörigen
§ 114d Mitteilungen an die Vollzugsanstalt
§ 114e Übermittlung von Erkenntnissen durch die Vollzugsanstalt
§ 115 Vorführung vor den zuständigen Richter
§ 115a Vorführung vor den Richter des nächsten Amtsgerichts
§ 116 Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls
§ 116a Aussetzung gegen Sicherheitsleistung
§ 116b Verhältnis von Untersuchungshaft zu anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen
§ 117 Haftprüfung
§ 118 Verfahren bei der Haftprüfung
§ 118a Mündliche Verhandlung bei der Haftprüfung
§ 118b Anwendung von Rechtsmittelvorschriften
§ 119 Haftgrundbezogene Beschränkungen während der Untersuchungshaft
§ 119a Gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme der Vollzugsbehörde
§ 120 Aufhebung des Haftbefehls
§ 121 Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
§ 122 Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht
§ 122a Höchstdauer der Untersuchungshaft bei Wiederholungsgefahr
§ 123 Aufhebung der Vollzugsaussetzung dienender Maßnahmen
§ 124 Verfall der geleisteten Sicherheit
§ 125 Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls
§ 126 Zuständigkeit für weitere gerichtliche Entscheidungen
§ 126a Einstweilige Unterbringung
§ 127 Vorläufige Festnahme
§ 127a Absehen von der Anordnung oder Aufrechterhaltung der vorläufigen Festnahme
§ 127b Vorläufige Festnahme und Haftbefehl bei beschleunigtem Verfahren
§ 128 Vorführung bei vorläufiger Festnahme
§ 129 Vorführung bei vorläufiger Festnahme nach Anklageerhebung
§ 130 Haftbefehl vor Stellung eines Strafantrags
9a. Abschnitt Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung

§ 131 Ausschreibung zur Festnahme
§ 131a Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
§ 131b Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen
§ 131c Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen
§ 132 Sicherheitsleistung, Zustellungsbevollmächtigter
9b. Abschnitt Vorläufiges Berufsverbot

§ 132a Anordnung und Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots
Zehnter Abschnitt Vernehmung des Beschuldigten

§ 133 Ladung
§ 134 Vorführung
§ 135 Sofortige Vernehmung
§ 136 Erste Vernehmung
§ 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote
Elfter Abschnitt Verteidigung

§ 137 Recht des Beschuldigten auf Hinzuziehung eines Verteidigers
§ 138 Wahlverteidiger
§ 138a Ausschließung des Verteidigers
§ 138b Ausschließung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
§ 138c Zuständigkeit für die Ausschließungsentscheidung
§ 138d Verfahren bei Ausschließung des Verteidigers
§ 139 Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar
§ 140 Notwendige Verteidigung
§ 141 Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 142 Auswahl des zu bestellenden Pflichtverteidigers
§ 143 Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers
§ 144 (weggefallen)
§ 145 Ausbleiben oder Weigerung des Pflichtverteidigers
§ 145a Zustellungen an den Verteidiger
§ 146 Verbot der Mehrfachverteidigung
§ 146a Zurückweisung eines Wahlverteidigers
§ 147 Akteneinsichtsrecht, Besichtigungsrecht; Auskunftsrecht des Beschuldigten
§ 148 Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger
§ 148a Durchführung von Überwachungsmaßnahmen
§ 149 Zulassung von Beiständen
§ 150 (weggefallen)
Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug

Erster Abschnitt Öffentliche Klage

§ 151 Anklagegrundsatz
§ 152 Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
§ 152a Landesgesetzliche Vorschriften über die Strafverfolgung von Abgeordneten
§ 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
§ 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
§ 153b Absehen von der Verfolgung bei möglichem Absehen von Strafe
§ 153c Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten
§ 153d Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen überwiegender öffentlicher Interessen
§ 153e Absehen von der Verfolgung bei Staatsschutzdelikten wegen tätiger Reue
§ 153f Absehen von der Verfolgung bei Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch
§ 154 Teileinstellung bei mehreren Taten
§ 154a Beschränkung der Verfolgung
§ 154b Absehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung
§ 154c Absehen von der Verfolgung des Opfers einer Nötigung oder Erpressung
§ 154d Verfolgung bei zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vorfrage
§ 154e Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung
§ 154f Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
§ 155 Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung
§ 155a Täter-Opfer-Ausgleich
§ 155b Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs
§ 156 Anklagerücknahme
§ 157 Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage

§ 158 Strafanzeige; Strafantrag
§ 159 Anzeigepflicht bei Leichenfund und Verdacht auf unnatürlichen Tod
§ 160 Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung
§ 160a Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern
§ 160b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
§ 161 Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
§ 161a Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch die Staatsanwaltschaft
§ 162 Ermittlungsrichter
§ 163 Aufgaben der Polizei im Ermittlungsverfahren
§ 163a Vernehmung des Beschuldigten
§ 163b Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
§ 163c Freiheitsentziehung zur Identitätsfeststellung
§ 163d Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen
§ 163e Ausschreibung zur Beobachtung bei polizeilichen Kontrollen
§ 163f Längerfristige Observation
§ 164 Festnahme von Störern
§ 165 Richterliche Untersuchungshandlungen bei Gefahr im Verzug
§ 166 Beweisanträge des Beschuldigten bei richterlichen Vernehmungen
§ 167 Weitere Verfügung der Staatsanwaltschaft
§ 168 Protokoll über richterliche Untersuchungshandlungen
§ 168a Art der Protokollierung richterlicher Untersuchungshandlungen
§ 168b Protokoll über staatsanwaltschaftliche Untersuchungshandlungen
§ 168c Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen
§ 168d Anwesenheitsrecht bei Einnahme eines richterlichen Augenscheins
§ 168e Vernehmung von Zeugen getrennt von Anwesenheitsberechtigten
§ 169 Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes
§ 169a Vermerk über den Abschluss der Ermittlungen
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
§ 171 Einstellungsbescheid
§ 172 Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren
§ 173 Verfahren des Gerichts nach Antragstellung
§ 174 Verwerfung des Antrags
§ 175 Anordnung der Anklageerhebung
§ 176 Sicherheitsleistung durch den Antragsteller
§ 177 Kosten
Dritter Abschnitt (weggefallen)

Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

§ 198 (weggefallen)
§ 199 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 200 Inhalt der Anklageschrift
§ 201 Übermittlung der Anklageschrift
§ 202 Anordnung ergänzender Beweiserhebungen
§ 202a Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
§ 203 Eröffnungsbeschluss
§ 204 Nichteröffnungsbeschluss
§ 205 Einstellung des Verfahrens bei vorübergehenden Hindernissen
§ 206 Keine Bindung an Anträge
§ 206a Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis
§ 206b Einstellung des Verfahrens wegen Gesetzesänderung
§ 207 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
§ 208 (weggefallen)
§ 209 Eröffnungszuständigkeit
§ 209a Besondere funktionelle Zuständigkeiten
§ 210 Rechtsmittel gegen den Eröffnungs- oder Ablehnungsbeschluss
§ 211 Wiederaufnahme nach Ablehnungsbeschluss
Fünfter Abschnitt Vorbereitung der Hauptverhandlung

§ 212 Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
§ 213 Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung
§ 214 Ladungen durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der Beweismittel
§ 215 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
§ 216 Ladung des Angeklagten
§ 217 Ladungsfrist
§ 218 Ladung des Verteidigers
§ 219 Beweisanträge des Angeklagten
§ 220 Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten
§ 221 Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen
§ 222 Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen
§ 222a Mitteilung der Besetzung des Gerichts
§ 222b Besetzungseinwand
§ 223 Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter
§ 224 Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin
§ 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter
§ 225a Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung
Sechster Abschnitt Hauptverhandlung

§ 226 Ununterbrochene Gegenwart
§ 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
§ 228 Aussetzung und Unterbrechung
§ 229 Höchstdauer einer Unterbrechung
§ 230 Ausbleiben des Angeklagten
§ 231 Anwesenheitspflicht des Angeklagten
§ 231a Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten
§ 231b Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung
§ 231c Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger
§ 232 Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten
§ 233 Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen
§ 234 Vertretung des abwesenden Angeklagten
§ 234a Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten
§ 235 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten
§ 236 Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten
§ 237 Verbindung mehrerer Strafsachen
§ 238 Verhandlungsleitung
§ 239 Kreuzverhör
§ 240 Fragerecht
§ 241 Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden
§ 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden
§ 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
§ 243 Gang der Hauptverhandlung
§ 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
§ 245 Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel
§ 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
§ 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung
§ 247 Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen
§ 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen
§ 248 Entlassung der Zeugen und Sachverständigen
§ 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren
§ 250 Grundsatz der persönlichen Vernehmung
§ 251 Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen
§ 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung
§ 253 Protokollverlesung zur Gedächtnisunterstützung
§ 254 Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis oder Widersprüchen
§ 255 Protokollierung der Verlesung
§ 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
§ 256 Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen
§ 257 Befragung des Angeklagten und Erklärungsrechte nach einer Beweiserhebung
§ 257a Form von Anträgen und Anregungen zu Verfahrensfragen
§ 257b Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
§ 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten
§ 258 Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes
§ 259 Dolmetscher
§ 260 Urteil
§ 261 Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung
§ 262 Entscheidung zivilrechtlicher Vorfragen
§ 263 Abstimmung
§ 264 Gegenstand des Urteils
§ 265 Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage
§ 265a Befragung des Angeklagten vor Erteilung von Auflagen oder Weisungen
§ 266 Nachtragsanklage
§ 267 Urteilsgründe
§ 268 Urteilsverkündung
§ 268a Aussetzung der Vollstreckung von Strafen oder Maßregeln zur Bewährung
§ 268b Beschluss über die Fortdauer der Untersuchungshaft
§ 268c Belehrung bei Anordnung eines Fahrverbots
§ 268d Belehrung bei vorbehaltener Sicherungsverwahrung
§ 269 Verbot der Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts niederer Ordnung
§ 270 Verweisung bei Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung
§ 271 Hauptverhandlungsprotokoll
§ 272 Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
§ 273 Beurkundung der Hauptverhandlung
§ 274 Beweiskraft des Protokolls
§ 275 Absetzungsfrist und Form des Urteils
Siebter Abschnitt Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

§ 275a Einleitung des Verfahrens; Hauptverhandlung; Unterbringungsbefehl
Achter Abschnitt Verfahren gegen Abwesende

§ 276 Begriff der Abwesenheit
§ 277 (weggefallen)
§ 278 (weggefallen)
§ 279 (weggefallen)
§ 280 (weggefallen)
§ 281 (weggefallen)
§ 282 (weggefallen)
§ 283 (weggefallen)
§ 284 (weggefallen)
§ 285 Beweissicherungszweck
§ 286 Vertretung von Abwesenden
§ 287 Benachrichtigung von Abwesenden
§ 288 Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsortsanzeige
§ 289 Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter
§ 290 Vermögensbeschlagnahme
§ 291 Bekanntmachung der Beschlagnahme
§ 292 Wirkung der Bekanntmachung
§ 293 Aufhebung der Beschlagnahme
§ 294 Verfahren nach Anklageerhebung
§ 295 Sicheres Geleit
Drittes Buch Rechtsmittel

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

§ 296 Rechtsmittelberechtigte
§ 297 Einlegung durch den Verteidiger
§ 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter
§ 299 Abgabe von Erklärungen bei Freiheitsentzug
§ 300 Falschbezeichnung eines zulässigen Rechtsmittels
§ 301 Wirkung eines Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft
§ 302 Zurücknahme und Verzicht
§ 303 Zustimmungserfordernis bei Zurücknahme
Zweiter Abschnitt Beschwerde

§ 304 Zulässigkeit
§ 305 Nicht der Beschwerde unterliegende Entscheidungen
§ 305a Beschwerde gegen Strafaussetzungsbeschluss
§ 306 Einlegung; Abhilfeverfahren
§ 307 Keine Vollzugshemmung
§ 308 Befugnisse des Beschwerdegerichts
§ 309 Entscheidung
§ 310 Weitere Beschwerde
§ 311 Sofortige Beschwerde
§ 311a Nachträgliche Anhörung des Gegners
Dritter Abschnitt Berufung

§ 312 Zulässigkeit
§ 313 Annahmeberufung bei geringen Geldstrafen und Geldbußen
§ 314 Form und Frist
§ 315 Berufung und Wiedereinsetzungsantrag
§ 316 Hemmung der Rechtskraft
§ 317 Berufungsbegründung
§ 318 Berufungsbeschränkung
§ 319 Verspätete Einlegung
§ 320 Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaft
§ 321 Aktenübermittlung an das Berufungsgericht
§ 322 Verwerfung ohne Hauptverhandlung
§ 322a Entscheidung über die Annahme der Berufung
§ 323 Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung
§ 324 Gang der Berufungshauptverhandlung
§ 325 Verlesung von Urkunden
§ 326 Schlussvorträge
§ 327 Umfang der Urteilsprüfung
§ 328 Inhalt des Berufungsurteils
§ 329 Ausbleiben des Angeklagten; Vertretung in der Berufungshauptverhandlung
§ 330 Maßnahmen bei Berufung des gesetzlichen Vertreters
§ 331 Verbot der Verschlechterung
§ 332 Anwendbarkeit der Vorschriften über die erstinstanzliche Hauptverhandlung
Vierter Abschnitt Revision

§ 333 Zulässigkeit
§ 334 (weggefallen)
§ 335 Sprungrevision
§ 336 Überprüfung der dem Urteil vorausgegangenen Entscheidungen
§ 337 Revisionsgründe
§ 338 Absolute Revisionsgründe
§ 339 Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten
§ 340 Revision gegen Berufungsurteile bei Vertretung des Angeklagten
§ 341 Form und Frist
§ 342 Revision und Wiedereinsetzungsantrag
§ 343 Hemmung der Rechtskraft
§ 344 Revisionsbegründung
§ 345 Revisionsbegründungsfrist
§ 346 Verspätete oder formwidrige Einlegung
§ 347 Zustellung; Gegenerklärung; Vorlage der Akten an das Revisionsgericht
§ 348 Unzuständigkeit des Gerichts
§ 349 Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss
§ 350 Revisionshauptverhandlung
§ 351 Gang der Revisionshauptverhandlung
§ 352 Umfang der Urteilsprüfung
§ 353 Aufhebung des Urteils und der Feststellungen
§ 354 Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung
§ 354a Entscheidung bei Gesetzesänderung
§ 355 Verweisung an das zuständige Gericht
§ 356 Urteilsverkündung
§ 356a Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung
§ 357 Revisionserstreckung auf Mitverurteilte
§ 358 Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung
Viertes Buch Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens

§ 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
§ 360 Keine Hemmung der Vollstreckung
§ 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten
§ 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
§ 363 Unzulässigkeit
§ 364 Behauptung einer Straftat
§ 364a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren
§ 364b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens
§ 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
§ 366 Inhalt und Form des Antrags
§ 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
§ 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
§ 369 Beweisaufnahme
§ 370 Entscheidung über die Begründetheit
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
§ 372 Sofortige Beschwerde
§ 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung
§ 373a Verfahren bei Strafbefehl
Fünftes Buch Beteiligung des Verletzten am Verfahren

Erster Abschnitt Privatklage

§ 374 Zulässigkeit; Privatklageberechtigte
§ 375 Mehrere Privatklageberechtigte
§ 376 Anklageerhebung bei Privatklagedelikten
§ 377 Beteiligung der Staatsanwaltschaft; Übernahme der Verfolgung
§ 378 Beistand und Vertreter des Privatklägers
§ 379 Sicherheitsleistung; Prozesskostenhilfe
§ 379a Gebührenvorschuss
§ 380 Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung
§ 381 Erhebung der Privatklage
§ 382 Mitteilung der Privatklage an den Beschuldigten
§ 383 Eröffnungs- oder Zurückweisungsbeschluss; Einstellung bei geringer Schuld
§ 384 Weiteres Verfahren
§ 385 Stellung des Privatklägers; Ladung; Akteneinsicht
§ 386 Ladung von Zeugen und Sachverständigen
§ 387 Vertretung in der Hauptverhandlung
§ 388 Widerklage
§ 389 Einstellung durch Urteil bei Verdacht eines Offizialdelikts
§ 390 Rechtsmittel des Privatklägers
§ 391 Rücknahme der Privatklage; Verwerfung bei Versäumung; Wiedereinsetzung
§ 392 Wirkung der Rücknahme
§ 393 Tod des Privatklägers
§ 394 Bekanntmachung an den Beschuldigten
Zweiter Abschnitt Nebenklage

§ 395 Befugnis zum Anschluss als Nebenkläger
§ 396 Anschlusserklärung; Entscheidung über die Befugnis zum Anschluss
§ 397 Verfahrensrechte des Nebenklägers
§ 397a Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe
§ 398 Fortgang des Verfahrens bei Anschluss
§ 399 Bekanntmachung und Anfechtbarkeit früherer Entscheidungen
§ 400 Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers
§ 401 Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger
§ 402 Widerruf der Anschlusserklärung; Tod des Nebenklägers
Dritter Abschnitt Entschädigung des Verletzten

§ 403 Geltendmachung eines Anspruchs im Adhäsionsverfahren
§ 404 Antrag des Verletzten; Prozesskostenhilfe
§ 405 Vergleich
§ 406 Entscheidung über den Antrag im Strafurteil; Absehen von einer Entscheidung
§ 406a Rechtsmittel
§ 406b Vollstreckung
§ 406c Wiederaufnahme des Verfahrens
Vierter Abschnitt Sonstige Befugnisse des Verletzten

§ 406d Auskunft über den Stand des Verfahrens
§ 406e Akteneinsicht; Auskunft
§ 406f Verletztenbeistand
§ 406g Beistand des nebenklageberechtigten Verletzten
§ 406h Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse
Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens

Erster Abschnitt Verfahren bei Strafbefehlen

§ 407 Zulässigkeit
§ 408 Richterliche Entscheidung über einen Strafbefehlsantrag
§ 408a Strafbefehlsantrag nach Eröffnung des Hauptverfahrens
§ 408b Bestellung eines Verteidigers bei beantragter Freiheitsstrafe
§ 409 Inhalt des Strafbefehls
§ 410 Einspruch; Form und Frist des Einspruchs; Rechtskraft
§ 411 Verwerfung wegen Unzulässigkeit; Termin zur Hauptverhandlung
§ 412 Ausbleiben des Angeklagten; Einspruchsverwerfung
Zweiter Abschnitt Sicherungsverfahren

§ 413 Zulässigkeit
§ 414 Verfahren; Antragsschrift
§ 415 Hauptverhandlung ohne Beschuldigten
§ 416 Übergang in das Strafverfahren
2a. Abschnitt Beschleunigtes Verfahren

§ 417 Zulässigkeit
§ 418 Durchführung der Hauptverhandlung
§ 419 Entscheidung des Gerichts; Strafmaß
§ 420 Beweisaufnahme
§ 421 (weggefallen)
§ 422 (weggefallen)
§ 423 (weggefallen)
§ 424 (weggefallen)
§ 425 (weggefallen)
§ 426 (weggefallen)
§ 427 (weggefallen)
§ 428 (weggefallen)
§ 429 (weggefallen)
Dritter Abschnitt Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme

§ 430 Beschränkung auf andere Rechtsfolgen
§ 431 Einziehungsbeteiligung
§ 432 Anhörung von möglichen Einziehungsbeteiligten im vorbereitenden Verfahren
§ 433 Stellung des Einziehungsbeteiligten im Hauptverfahren
§ 434 Vertretung des Einziehungsbeteiligten
§ 435 Terminsnachricht an Einziehungsbeteiligte
§ 436 Durchführung der Hauptverhandlung
§ 437 Überprüfungsumfang im Rechtsmittelverfahren
§ 438 Einziehung durch Strafbefehl
§ 439 Nachverfahren
§ 440 Selbständiges Einziehungsverfahren
§ 441 Verfahren bei Einziehung im Nachverfahren oder selbständigen Einziehungsverfahren
§ 442 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen; Verfallsbeteiligte
§ 443 Vermögensbeschlagnahme
Vierter Abschnitt Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

§ 444 Verfahren
§ 445 (weggefallen)
§ 446 (weggefallen)
§ 447 (weggefallen)
§ 448 (weggefallen)
Siebentes Buch Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens

Erster Abschnitt Strafvollstreckung

§ 449 Vollstreckbarkeit
§ 450 Anrechnung von Untersuchungshaft und Führerscheinentziehung
§ 450a Anrechnung einer im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung
§ 451 Vollstreckungsbehörde
§ 452 Begnadigungsrecht
§ 453 Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt
§ 453a Belehrung bei Strafaussetzung oder Verwarnung mit Strafvorbehalt
§ 453b Bewährungsüberwachung
§ 453c Vorläufige Maßnahmen vor Widerruf der Aussetzung
§ 454 Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung
§ 454a Beginn der Bewährungszeit; Aufhebung der Aussetzung des Strafrestes
§ 454b Vollstreckungsreihenfolge bei Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen; Unterbrechung
§ 455 Strafausstand wegen Vollzugsuntauglichkeit
§ 455a Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation
§ 456 Vorübergehender Aufschub
§ 456a Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung
§ 456b (weggefallen)
§ 456c Aufschub und Aussetzung des Berufsverbotes
§ 457 Ermittlungshandlungen; Vorführungsbefehl, Vollstreckungshaftbefehl
§ 458 Gerichtliche Entscheidungen bei Strafvollstreckung
§ 459 Vollstreckung der Geldstrafe; Anwendung der Justizbeitreibungsordnung
§ 459a Bewilligung von Zahlungserleichterungen
§ 459b Anrechnung von Teilbeträgen
§ 459c Beitreibung der Geldstrafe
§ 459d Unterbleiben der Vollstreckung einer Geldstrafe
§ 459e Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe
§ 459f Unterbleiben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe
§ 459g Vollstreckung der Nebenfolgen; Anwendung der Justizbeitreibungsordnung
§ 459h Einwendungen gegen vollstreckungsbehördliche Entscheidungen; Zuständigkeit
§ 460 Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
§ 461 Anrechnung des Aufenthalts in einem Krankenhaus
§ 462 Verfahren bei gerichtlichen Entscheidungen; sofortige Beschwerde
§ 462a Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts
§ 463 Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 463a Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsstellen
§ 463b Beschlagnahme von Führerscheinen
§ 463c Öffentliche Bekanntmachung der Verurteilung
§ 463d Gerichtshilfe
Zweiter Abschnitt Kosten des Verfahrens

§ 464 Kosten- und Auslagenentscheidung; sofortige Beschwerde
§ 464a Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen
§ 464b Kostenfestsetzung
§ 464c Kosten bei Bestellung eines Dolmetschers oder Übersetzers für den Angeschuldigten
§ 464d Verteilung der Auslagen nach Bruchteilen
§ 465 Kostentragungspflicht des Verurteilten
§ 466 Haftung Mitverurteilter für Auslagen als Gesamtschuldner
§ 467 Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung
§ 467a Auslagen der Staatskasse bei Einstellung nach Anklagerücknahme
§ 468 Kosten bei Straffreierklärung
§ 469 Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige
§ 470 Kosten bei Zurücknahme des Strafantrags
§ 471 Kosten bei Privatklage
§ 472 Notwendige Auslagen des Nebenklägers
§ 472a Kosten und notwendige Auslagen bei Adhäsionsverfahren
§ 472b Kosten und notwendige Auslagen bei Nebenbeteiligung
§ 473 Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel; Kosten der Wiedereinsetzung
§ 473a Kosten und notwendige Auslagen bei gesonderter Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ermittlungsmaßnahme
Achtes Buch Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister

Erster Abschnitt Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke

§ 474 Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und andere öffentliche Stellen
§ 475 Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen
§ 476 Auskünfte und Akteneinsicht zu Forschungszwecken
§ 477 Datenübermittlung und Verwendungsbeschränkungen
§ 478 Entscheidung über Auskunft oder Akteneinsicht; Rechtsbehelfe
§ 479 Datenübermittlung von Amts wegen
§ 480 Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen
§ 481 Verwendung personenbezogener Daten für polizeiliche Zwecke
§ 482 Mitteilung des Aktenzeichens und des Verfahrensausgangs an die Polizei
Zweiter Abschnitt Dateiregelungen

§ 483 Datenverarbeitung für Zwecke des Strafverfahrens
§ 484 Datenverarbeitung für Zwecke künftiger Strafverfahren; Verordnungsermächtigung
§ 485 Datenverarbeitung für Zwecke der Vorgangsverwaltung
§ 486 Gemeinsame Dateien
§ 487 Übermittlung gespeicherter Daten; Auskunft aus einer Datei
§ 488 Automatisierte Verfahren für Datenübermittlungen
§ 489 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 490 Errichtungsanordnung für automatisierte Dateien
§ 491 Auskunft an Betroffene
Dritter Abschnitt Länderübergreifendes staatsanwaltliches Verfahrensregister

§ 492 Zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
§ 493 Automatisiertes Verfahren für Datenübermittlungen
§ 494 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Verordnungsermächtigung
§ 495 Auskunft an Betroffene


Anlage 2 (zu Artikel 2 Nummer 1)


Anlage 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. Juli 2015 IRG

Inhaltsübersicht

Erster Teil Anwendungsbereich

§ 1 Anwendungsbereich
Zweiter Teil Auslieferung an das Ausland

§ 2 Grundsatz
§ 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 4 Akzessorische Auslieferung
§ 5 Gegenseitigkeit
§ 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung
§ 7 Militärische Straftaten
§ 8 Todesstrafe
§ 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit
§ 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
§ 10 Auslieferungsunterlagen
§ 11 Spezialität
§ 12 Bewilligung der Auslieferung
§ 13 Sachliche Zuständigkeit
§ 14 Örtliche Zuständigkeit
§ 15 Auslieferungshaft
§ 16 Vorläufige Auslieferungshaft
§ 17 Auslieferungshaftbefehl
§ 18 Fahndungsmaßnahmen
§ 19 Vorläufige Festnahme
§ 20 Bekanntgabe
§ 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls
§ 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme
§ 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
§ 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
§ 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
§ 26 Haftprüfung
§ 27 Vollzug der Haft
§ 28 Vernehmung des Verfolgten
§ 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
§ 30 Vorbereitung der Entscheidung
§ 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung
§ 32 Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
§ 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung
§ 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
§ 36 Weiterlieferung
§ 37 Vorübergehende Auslieferung
§ 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
§ 39 Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 40 Beistand
§ 41 Vereinfachte Auslieferung
§ 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes
Dritter Teil Durchlieferung

§ 43 Zulässigkeit der Durchlieferung
§ 44 Zuständigkeit
§ 45 Durchlieferungsverfahren
§ 46 Durchlieferung bei vorübergehender Auslieferung
§ 47 Unvorhergesehene Zwischenlandung bei Beförderung auf dem Luftweg
Vierter Teil Rechtshilfe durch Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse

§ 48 Grundsatz
§ 49 Weitere Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 50 Sachliche Zuständigkeit
§ 51 Örtliche Zuständigkeit
§ 52 Vorbereitung der Entscheidung
§ 53 Beistand
§ 54 Umwandlung der ausländischen Sanktion
§ 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit
§ 56 Bewilligung der Rechtshilfe
§ 56a Entschädigung der verletzten Person
§ 56b Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 57 Vollstreckung
§ 57a Kosten der Vollstreckung
§ 58 Sicherung der Vollstreckung
Fünfter Teil Sonstige Rechtshilfe

§ 59 Zulässigkeit der Rechtshilfe
§ 60 Leistung der Rechtshilfe
§ 61 Gerichtliche Entscheidung
§ 61a Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 61b Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 61c Audiovisuelle Vernehmung
§ 62 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 63 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein ausländisches Verfahren
§ 64 Durchbeförderung von Zeugen
§ 65 Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 66 Herausgabe von Gegenständen
§ 67 Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 67a Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
Sechster Teil Ausgehende Ersuchen

§ 68 Rücklieferung
§ 69 Vorübergehende Überstellung aus dem Ausland für ein deutsches Verfahren
§ 70 Vorübergehende Überstellung in das Ausland für ein deutsches Verfahren
§ 71 Ersuchen um Vollstreckung
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
§ 72 Bedingungen
Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften

§ 73 Grenze der Rechtshilfe
§ 74 Zuständigkeit des Bundes
§ 74a Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen
§ 75 Kosten
§ 76 Gegenseitigkeitszusicherung
§ 77 Anwendung anderer Verfahrensvorschriften
§ 77a Elektronische Kommunikation und Aktenführung
§ 77b Verordnungsermächtigung
Achter Teil Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

§ 78 Vorrang des Achten Teils
§ 79 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Vorabentscheidung
Abschnitt 2 Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 80 Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
§ 81 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
§ 82 Nichtanwendung von Vorschriften
§ 83 Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 83a Auslieferungsunterlagen
§ 83b Bewilligungshindernisse
§ 83c Fristen
§ 83d Entlassung des Verfolgten
§ 83e Vernehmung des Verfolgten
Abschnitt 3 Durchlieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 83f Durchlieferung
§ 83g Beförderung auf dem Luftweg
Abschnitt 4 Ausgehende Ersuchen um Auslieferung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

§ 83h Spezialität
§ 83i Unterrichtung über Fristverzögerungen
Neunter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen

§ 84 Eingehende Ersuchen
§ 85 Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 2 Geldsanktionen

Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen

§ 86 Vorrang
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen

§ 87 Grundsatz
§ 87a Vollstreckungsunterlagen
§ 87b Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 87c Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung
§ 87d Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung
§ 87e Beistand
§ 87f Bewilligung der Vollstreckung
§ 87g Gerichtliches Verfahren
§ 87h Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch
§ 87i Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung
§ 87j Rechtsbeschwerde
§ 87k Zulassung der Rechtsbeschwerde
§ 87l Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte
§ 87m Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister
§ 87n Vollstreckung
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen

§ 87o Grundsatz
§ 87p Inländisches Vollstreckungsverfahren
Abschnitt 3 Einziehung und Verfall

§ 88 Grundsatz
§ 88a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 88b Unterlagen
§ 88c Ablehnungsgründe
§ 88d Verfahren
§ 88e Vollstreckung
§ 88f Aufteilung der Erträge
§ 89 Sicherstellungsmaßnahmen
§ 90 Ausgehende Ersuchen
Abschnitt 5 Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

§ 90o Grundsatz
§ 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90q Unterlagen
§ 90r Bewilligungshindernisse
§ 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90t Gerichtliches Verfahren
§ 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
§ 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90w Durchführung der Überwachung
§ 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen
§ 90y Abgabe der Überwachung
§ 90z Rücknahme der Überwachungsabgabe
Zehnter Teil Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

§ 91 Vorrang des Zehnten Teils
Abschnitt 2 Besondere Formen der Rechtshilfe

§ 92 Übermittlung von Informationen einschließlich personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 92a Inhalt des Ersuchens
§ 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten
§ 92c Datenübermittlung ohne Ersuchen
§ 93 Gemeinsame Ermittlungsgruppen
§ 94 Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung
§ 95 Sicherungsunterlagen
§ 96 Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung von Sicherstellungsmaßnahmen
§ 97 Ersuchen um Herausgabe von Beweismitteln
Elfter Teil Schlussvorschriften

§ 98 Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung
§ 98a Übergangsvorschrift für Ersuchen, die auf einer Abwesenheitsentscheidung beruhen
§ 99 Einschränkung von Grundrechten