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Synopse aller Änderungen des HGrG am 01.07.2026

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2026 durch Artikel 2 des ÖffAVBG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des HGrG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

HGrG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2026 geltenden Fassung
HGrG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 12.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 137

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Teil I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
    § 1 Gesetzgebungsauftrag
    § 1a Haushaltswirtschaft
    Abschnitt I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
       § 2 Bedeutung des Haushaltsplans
       § 3 Wirkungen des Haushaltsplans
       § 4 Haushaltsjahr
       § 5 Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
       § 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung
       § 6a Budgetierung
       § 7 Grundsatz der Gesamtdeckung
       § 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
       § 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des Bundes
    Abschnitt II Aufstellung des Haushaltsplans
       § 8 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip
       § 9 Geltungsdauer der Haushaltspläne
       § 10 Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan
       § 11 Übersichten zum Haushaltsplan
       § 12 Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen
       § 13 Kreditermächtigungen
       § 14 Zuwendungen
       § 15 Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit
       § 16 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
       § 17 Fehlbetrag
       § 18 Betriebe, Sondervermögen
    Abschnitt III Ausführung des Haushaltsplans
       § 19 Bewirtschaftung der Ansätze des Haushaltsplans
       § 20 Bruttonachweis, Einzelnachweis
       § 21 (aufgehoben)
       § 22 Verpflichtungsermächtigungen
       § 23 Gewährleistungen, Kreditzusagen
       § 24 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
       § 25 Haushaltswirtschaftliche Sperre
       § 26 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
       § 27 Sachliche und zeitliche Bindung
       § 28 Personalwirtschaftliche Grundsätze
       § 29 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
(Text alte Fassung) nächste Änderung

       § 30 Öffentliche Ausschreibung
(Text neue Fassung)

       § 30 Öffentliche Aufträge
       § 31 Änderung von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen
    Abschnitt IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
       § 32 Zahlungen
       § 33 Buchführung, Belegpflicht
       § 33a (aufgehoben)
       § 34 Buchung nach Haushaltsjahren
       § 35 Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung
       § 36 Abschluß der Bücher
       § 37 Rechnungslegung
       § 38 Gliederung der Haushaltsrechnung
       § 39 Kassenmäßiger Abschluß
       § 40 Haushaltsabschluß
       § 41 Abschlußbericht
    Abschnitt V Prüfung und Entlastung
       § 42 Aufgaben des Rechnungshofes
       § 43 Prüfung bei Stellen außerhalb der Verwaltung
       § 44 Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen
       § 45 Gemeinsame Prüfung
       § 46 Ergebnis der Prüfung
       § 47 Entlastung, Rechnung des Rechnungshofes
    Abschnitt VI Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
       § 48 Grundsatz
Teil II Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
    § 49 Grundsatz
    § 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
    § 49b Finanzstatistische Berichtspflichten
    § 50 Verfahren bei der Finanzplanung
    § 51 Koordinierende Beratung der Grundannahmen der Haushalts- und Finanzplanungen; Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
    § 51a (aufgehoben)
    § 52 Auskunftspflicht
    § 53 Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen
    § 54 Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde
    § 55 Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
    § 56 Rechte der Rechnungsprüfungsbehörde, gegenseitige Unterrichtung
    § 57 Bundeskassen, Landeskassen
    §§ 57a bis 57c
Teil III Übergangs- und Schlußbestimmungen
    § 58 Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse, Zuständigkeitsregelungen
    § 59 (aufgehoben)
    § 60 Inkrafttreten
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 30 Öffentliche Ausschreibung




§ 30 Öffentliche Aufträge


vorherige Änderung

1 Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine Öffentliche Ausschreibung oder eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. 2 Teilnahmewettbewerb ist ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt und zur Abgabe von Angeboten auffordert.



1 Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine Öffentliche Ausschreibung, eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, eine Verhandlungsvergabe oder eine freihändige Vergabe jeweils mit Teilnahmewettbewerb oder Bekanntmachung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. 2 Teilnahmewettbewerb ist ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt und zur Abgabe von Angeboten auffordert. 3 Bekanntmachung ist eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten.