(9241-23-23)
In §
5 Absatz 1 und 2 der
Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104), die zuletzt durch Artikel
4 der Verordnung vom
26. Februar 2015 (BGBl. I S. 265) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56