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Artikel 4 - Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (7. GGRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 GGKontrollV § 4

In § 4 Absatz 3 der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104), die durch Artikel 482 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 3 Abs. 3 Satz 4" durch die Angabe „§ 3 Absatz 3 Satz 2" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 7. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. GGRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 488 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen
... der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3104), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 26. Februar 2015 (BGBl. I S. 265) geändert worden ist, werden jeweils die ...