Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. September 2017 durch
Artikel 3 des FuttMuTierSchRÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der
Änderungshistorie der 10. ZustAnpV.
Hervorhebungen:
alter Text,
neuer Texta.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.09.2017 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 01.09.2017 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 |
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| (heute geltende Fassung) |
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(Textabschnitt unverändert)
Artikel 626 (aufgehoben)
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