Das
Aufenthaltsgesetz, das zuletzt durch Artikel
3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 53 Absatz 4 Satz 1 und 2 Nummer 2 sowie § 55 Absatz 1 Nummer 5 des Aufenthaltsgesetzes wird jeweils das Wort „Asylverfahrensgesetzes" durch das Wort „Asylgesetzes" ersetzt.
- 2.
- In § 95 Absatz 1 Nummer 6a und § 98 Absatz 3 Nummer 2, 4 und 5 wird jeweils die Angabe „§ 54a" durch die Angabe „§ 56" ersetzt.
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
G. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1802