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Schlussformel - Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg (StNotBaWüAbwG k.a.Abk.)

G. v. 23.11.2015 BGBl. I S. 2090 (Nr. 47); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 5
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Zu diesem Gesetz hat die Regierung des Landes Baden-Württemberg die nach Artikel 138 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Heiko Maas