Das
Seeversicherungsnachweisgesetz vom
4. Juni 2013 (BGBl. I S. 1471, 1474) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- c)
- Folgende Nummer 3 wird angefügt:
- „3.
- die gebührenpflichtigen Tatbestände für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf Grund dieses Gesetzes oder einer Rechtsverordnung nach diesem Absatz, die Gebührensätze sowie die Auslagenerstattung."
- 2.
- In § 14 Absatz 2 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.