§ 4a - Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)

Artikel 1 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2210 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 67
Geltung ab 18.12.2015; FNA: 212-4 Gesundheitswesen
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§ 4a Strafmilderung oder Absehen von Strafe


§ 4a hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert

1Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Absatz 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter

1.
durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach § 4, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder

2.
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Straftat nach § 4 Absatz 4, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.

2War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. 3§ 46b Absatz 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes G. v. 12. August 2021 BGBl. I S. 3542 m.W.v. 1. Oktober 2021

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Frühere Fassungen von § 4a AntiDopG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.10.2021Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
vom 12.08.2021 BGBl. I S. 3542

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4a AntiDopG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a AntiDopG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AntiDopG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
G. v. 02.03.1974 BGBl. I S. 469, 1975 I 1916, 1976 I 507; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 316m EGStGB Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes (vom 01.10.2021)
... § 4a des Anti-Doping-Gesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes vom 12. ...

Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 145d StGB Vortäuschen einer Straftat (vom 01.04.2024)
... 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes, in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes, in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes , in § 35 Satz 1 Nummer 2 des Konsumcannabisgesetzes oder in § 26 Satz 1 Nummer 2 des ... Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des Anti-Doping-Gesetzes , § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes zu ...
§ 164 StGB Falsche Verdächtigung (vom 01.04.2024)
... Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des Anti-Doping-Gesetzes , § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes zu erlangen. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 12 CanG Änderung des Strafgesetzbuchs
... die Wörter „in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes oder in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes " durch die Wörter „in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes, ... durch die Wörter „in § 31 Satz 1 Nummer 2 des Betäubungsmittelgesetzes, in § 4a Satz 1 Nummer 2 des Anti-Doping-Gesetzes , in § 35 Satz 1 Nummer 2 des Konsumcannabisgesetzes oder in § 26 Satz 1 Nummer 2 des ... der Aufzählung werden die Wörter „§ 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes " durch die Wörter „§ 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des ... durch die Wörter „§ 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des Anti-Doping-Gesetzes , § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes" ... 164 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „§ 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes " durch die Wörter „§ 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des ... durch die Wörter „§ 31 des Betäubungsmittelgesetzes, § 4a des Anti-Doping-Gesetzes , § 35 des Konsumcannabisgesetzes oder § 26 des Medizinal-Cannabisgesetzes" ...

Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
G. v. 12.08.2021 BGBl. I S. 3542
Artikel 1 AntiDopGÄndG Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
... 1 der Verordnung vom 3. Juli 2020 (BGBl. I S. 1547) geändert worden ist, wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Strafmilderung oder Absehen von Strafe  ... I S. 1547) geändert worden ist, wird folgender § 4a eingefügt: „ § 4a Strafmilderung oder Absehen von Strafe Das Gericht kann die Strafe nach § 49 ...
Artikel 3 AntiDopGÄndG Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
... 316m Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes § 4a des Anti-Doping-Gesetzes in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes vom 12. ...


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