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§ 1 - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2487 (Nr. 54); aufgehoben durch § 4 A. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2638
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-14-209 Beamte
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§ 1 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts und des Besoldungsrechts einschließlich der Entscheidung über Widersprüche und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



(1) Die Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse des Vorstands der Deutschen Telekom AG wird, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, auf den Betrieb Civil Servant Services/Social Matters/Health & Safety übertragen.

(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in allgemeinen beamtenrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb HR Business Services - Bereich Einstellung, Beendigung, Konzernwechsel/ Applicant - übertragen, es sei denn, der Widerspruch betrifft

1.
Maßnahmen des Vorstands,

2.
das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 66 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes,

3.
die Feststellung des Verlustes der Bezüge nach § 9 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und

4.
missbilligende Äußerungen.

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche gegen die in Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Maßnahmen wird der Abteilung Civil Servant Services/ Social Matters übertragen, es sei denn, dass der Vorstand die mit dem Widerspruch angefochtene Entscheidung getroffen hat.

(3) Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird der Leitung des Betriebs Civil Servant Services/Social Matters/Health & Safety übertragen.

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