Artikel 2 - Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (2. AgrarMRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes


Artikel 2 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 23. Januar 2016 AgrarOLkG § 5a (neu)

Das Agrarmarktstrukturgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917), das durch Artikel 396 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der § 5 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:

„§ 5a Vereinbarungen und Beschlüsse während schwerer Ungleichgewichte auf den Märkten".

2.
Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

„§ 5a Vereinbarungen und Beschlüsse während schwerer Ungleichgewichte auf den Märkten

(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soweit dies zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Kommission über die Nichtanwendung von Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen und Beschlüsse von anerkannten Agrarorganisationen erforderlich ist, Vorschriften über das Verfahren sowie den Inhalt, Gegenstand und geografischen Anwendungsbereich der Vereinbarungen und Beschlüsse zu erlassen, soweit die genannten Rechtsakte bestimmt, bestimmbar oder begrenzt sind.

(2) Soweit es der Rechtsakt der Europäischen Kommission den Mitgliedstaaten überlässt, die Maßnahme ganz oder teilweise anzuwenden oder Optionen zu deren Ausübung vorsieht, kann in Rechtsverordnungen nach Absatz 1

1.
die ganze oder teilweise Anwendung angeordnet oder

2.
die Ausübung von Optionen vorgenommen

werden, soweit es zur Beseitigung des schweren Ungleichgewichts auf den Märkten sachlich gerechtfertigt ist."

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Zitierungen von Artikel 2 Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. AgrarMRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. AgrarMRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Erste Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung
V. v. 15.07.2016 BGBl. I S. 1717
Eingangsformel 1. AgrarMSVÄndV
... vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert und § 5a Absatz 1 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) und § 4a sowie § 5a Absatz 3 durch ...

Verordnung zur Änderung der Agrarmarktstrukturverordnung und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung
V. v. 06.08.2020 BGBl. I S. 1888
Eingangsformel OGErzeugerOrgDVÄndV
... 2 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert, § 5a Absatz 1 durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52 ) sowie § 5a Absatz 3 und § 9 Absatz 4 durch Artikel 1 Nummer 5 und 8 des Gesetzes vom 8. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
B. v. 24.08.2021 BGBl. I S. 4036
Bekanntmachung AgrarOLkGNB
... vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), 3. den am 23. Januar 2016 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52 ), 4. den am 15. Juli 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1612, 2252
Artikel 1 1. AgrarMSGÄndG (vom 15.07.2016)
... Agrarmarktstrukturgesetz vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Januar 2016 (BGBl. I S. 52) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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