Artikel 3 - Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (3. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 17. März 2016 Tier-LMÜV § 6, § 7a, § 8, Anlage 1

Die Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2010 (BGBl. I S. 1537) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Artikel 2 Abs. 3 Unterabsatz 3 in Verbindung mit Anhang I Kapitel I oder II und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2075/2005 der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. EU Nr. L 338 S. 60)" durch die Wörter „Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Anhang I Kapitel I oder II und Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission vom 10. August 2015 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 212 vom 11.8.2015, S. 7)" ersetzt.

1a.
§ 7a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „Artikel 2 Absatz 3 Unterabsatz 3 in Verbindung mit Anhang I Kapitel I oder II und Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2075/2005" durch die Wörter „Artikel 2 Absatz 2 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Anhang I und III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375" ersetzt.

b)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Wörter „Absatz 3 Unterabsatz 3" werden durch die Wörter „Absatz 2 Unterabsatz 2" ersetzt.

bb)
Nach der Angabe „Verordnung (EG) Nr. 2075/2005" werden die Wörter „der Kommission vom 5. Dezember 2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen (ABl. L 338 vom 22.12.2005, S. 60), die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1114/2014 (ABl. L 302 vom 22.10.2014, S. 46) geändert worden ist, in der bis zum 30. August 2015 geltenden Fassung" eingefügt.

2.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird aufgehoben.

b)
Absatz 2 wird Absatz 1.

c)
In Absatz 1 wird die Angabe „Anlage 1 Nr. 2" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 1" ersetzt.

d)
Absatz 3 wird Absatz 2.

e)
In Absatz 2 wird die Angabe „Anlage 1 Nr. 3" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 2" ersetzt.

f)
Absatz 4 wird aufgehoben.

g)
Absatz 5 wird Absatz 3.

h)
In Absatz 3 werden die Wörter „Anlage 1 Nummer 5" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 3" ersetzt.

i)
Absatz 6 wird Absatz 4.

j)
In Absatz 4 wird die Angabe „Anlage 1 Nr. 5" durch die Wörter „Anlage 1 Nummer 4" ersetzt.

k)
Absatz 7 wird Absatz 5.

3.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 1 wird gestrichen.

b)
Die Nummern 2 und 3 werden die Nummern 1 und 2.

c)
Nummer 4 wird gestrichen.

d)
Die Nummern 5 und 6 werden die Nummern 3 und 4.

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Zitierungen von Artikel 3 Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 3. EULMRDVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. EULMRDVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
B. v. 03.09.2018 BGBl. I S. 1358, 1844
Bekanntmachung Tier-LMÜVNB (vom 17.03.2016)
... 11. November 2010 (BGBl. I S. 1537), 5. den am 17. März 2016 in Kraft getretenen Artikel 3 der Verordnung vom 8. März 2016 (BGBl. I S. 444 ). (gesamter Text und historische Fassungen siehe Tierische ...


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