Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvF 1/15 - (zu § 19 des Zensusgesetzes 2011) (BVerfGE20150826 k.a.Abk.)

B. v. 06.03.2016 BGBl. I S. 492 (Nr. 12)
Geltung ab 26.08.2015; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 26. August 2015 ZensG 2011 § 19

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2015 - 2 BvF 1/15 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 19 des Gesetzes über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011) vom 8. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt I Seite 1781) wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens für die Dauer von sechs Monaten, außer Vollzug gesetzt.

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Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Heiko Maas



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