Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.02.2020 aufgehoben

§ 3 - IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung (IfSGMeldAnpV)

V. v. 18.03.2016 BGBl. I S. 515 (Nr. 13); aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 10.02.2020 BGBl. I S. 148
Geltung ab 01.05.2016; FNA: 2126-13-7 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Mai 2016 AIMPV LabMeldAnpV

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Aviäre-Influenza-Meldepflicht-Verordnung vom 11. Mai 2007 (BGBl. I S. 732) und die Labormeldepflicht-Anpassungsverordnung vom 26. Mai 2009 (BGBl. I S. 1139) außer Kraft.



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