Die
TSE-Überwachungsverordnung vom
13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
21. April 2015 (BGBl. I S. 615) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1a Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Es werden folgende Wörter angefügt:
„soweit diese in einem der in der Anlage aufgeführten Mitgliedstaaten geboren worden sind."
- 2.
- In der Anlage wird der Bezugshinweis wie folgt gefasst:
„(zu § 1 Absatz 1a und 2, § 1a Absatz 2)".
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752