Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsVNB k.a.Abk.)

B. v. 10.05.2016 BGBl. I S. 1175 (Nr. 23); Geltung ab 23.04.2016

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 23. April 2016 ChemSanktionsV

Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 951) wird nachstehend der Wortlaut der Chemikalien-Sanktionsverordnung in der seit dem 23. April 2016 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die am 1. Mai 2013 in Kraft getretene Verordnung vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 944),

2.
den am 1. September 2013 in Kraft getretenen Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565),

3.
den am 23. April 2016 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.



(gesamter Text und historische Fassungen siehe Chemikalien-Sanktionsverordnung - ChemSanktionsV)



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