VGG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.05.2018 geltenden Fassung | VGG n.F. (neue Fassung) in der am 25.05.2018 geltenden Fassung durch Artikel 14 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel *) Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen § 1 Anwendungsbereich § 2 Verwertungsgesellschaft § 3 Abhängige Verwertungseinrichtung § 4 Unabhängige Verwertungseinrichtung § 5 Rechtsinhaber § 6 Berechtigter § 7 Mitglieder § 8 Nutzer Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft Abschnitt 1 Innenverhältnis Unterabschnitt 1 Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder § 9 Wahrnehmungszwang § 10 Zustimmung zur Rechtswahrnehmung § 11 Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke § 12 Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten § 13 Bedingungen für die Mitgliedschaft § 14 Elektronische Kommunikation § 15 Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis § 16 Grundsatz der Mitwirkung § 17 Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung § 18 Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe § 19 Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung § 20 Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind Unterabschnitt 2 Geschäftsführung und Aufsicht § 21 Geschäftsführung § 22 Aufsichtsgremium Unterabschnitt 3 Einnahmen aus den Rechten § 23 Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten § 24 Getrennte Konten § 25 Anlage der Einnahmen aus den Rechten § 26 Verwendung der Einnahmen aus den Rechten § 27 Verteilungsplan § 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers § 28 Verteilungsfrist § 29 Feststellung der Berechtigten § 30 Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten § 31 Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten § 32 Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen Unterabschnitt 4 Beschwerdeverfahren § 33 Beschwerdeverfahren Abschnitt 2 Außenverhältnis Unterabschnitt 1 Verträge und Tarife § 34 Abschlusszwang § 35 Gesamtverträge § 36 Verhandlungen § 37 Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt § 38 Tarifaufstellung § 39 Tarifgestaltung § 40 Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien Unterabschnitt 2 Mitteilungspflichten § 41 Auskunftspflicht der Nutzer § 42 Meldepflicht der Nutzer § 43 Elektronische Kommunikation Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen § 44 Repräsentationsvereinbarung; Diskriminierungsverbot § 45 Abzüge § 46 Verteilung § 47 Informationspflichten Abschnitt 4 Vermutungen; Außenseiter bei Kabelweitersendung § 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen § 49 Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen § 50 Außenseiter bei Kabelweitersendung Abschnitt 5 Vergriffene Werke § 51 Vergriffene Werke § 52 Register vergriffener Werke; Verordnungsermächtigung | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 52a Datenschutz |
Abschnitt 6 Informationspflichten; Rechnungslegung und Transparenzbericht Unterabschnitt 1 Informationspflichten § 53 Information der Rechtsinhaber vor Zustimmung zur Wahrnehmung § 54 Informationen für Berechtigte § 55 Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen § 56 Informationen für die Allgemeinheit Unterabschnitt 2 Rechnungslegung und Transparenzbericht § 57 Jahresabschluss und Lagebericht § 58 Jährlicher Transparenzbericht Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken § 59 Anwendungsbereich § 60 Nicht anwendbare Vorschriften § 61 Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften § 62 Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten § 63 Berichtigung der Informationen § 64 Elektronische Übermittlung von Informationen § 65 Überwachung von Nutzungen § 66 Elektronische Nutzungsmeldung § 67 Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten § 68 Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen § 69 Repräsentationszwang § 70 Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft § 71 Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation § 72 Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken § 73 Wahrnehmung bei Repräsentation § 74 Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehprogramme Teil 4 Aufsicht § 75 Aufsichtsbehörde § 76 Inhalt der Aufsicht § 77 Erlaubnis § 78 Antrag auf Erlaubnis § 79 Versagung der Erlaubnis § 80 Widerruf der Erlaubnis § 81 Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis § 82 Anzeige § 83 Bekanntmachung § 84 Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige § 85 Befugnisse der Aufsichtsbehörde § 86 Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum § 87 Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum § 88 Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft § 89 Anzuwendendes Verfahrensrecht § 90 Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen § 91 Aufsicht über unabhängige Verwertungseinrichtungen Teil 5 Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung Abschnitt 1 Schiedsstelle Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften § 92 Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge § 93 Zuständigkeit für empirische Untersuchungen § 94 Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken § 95 Allgemeine Verfahrensregeln § 96 Berechnung von Fristen § 97 Verfahrenseinleitender Antrag § 98 Zurücknahme des Antrags § 99 Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung § 100 Verfahren bei mündlicher Verhandlung § 101 Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung § 102 Gütliche Streitbeilegung; Vergleich § 103 Aussetzung des Verfahrens § 104 Aufklärung des Sachverhalts § 105 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch Unterabschnitt 2 Besondere Verfahrensvorschriften § 106 Einstweilige Regelungen § 107 Sicherheitsleistung § 108 Schadensersatz § 109 Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag § 110 Streitfälle über Gesamtverträge § 111 Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung § 112 Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien § 113 Durchführung der empirischen Untersuchung § 114 Ergebnis der empirischen Untersuchung § 115 Verwertung von Untersuchungsergebnissen § 116 Beteiligung von Verbraucherverbänden Unterabschnitt 3 Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter § 117 Kosten des Verfahrens § 118 Fälligkeit und Vorschuss § 119 Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes § 120 Entscheidung über Einwendungen § 121 Entscheidung über die Kostenpflicht § 122 Festsetzung der Kosten § 123 Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen Unterabschnitt 4 Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle § 124 Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle § 125 Aufsicht § 126 Beschlussfassung der Schiedsstelle § 127 Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle Abschnitt 2 Gerichtliche Geltendmachung § 128 Gerichtliche Geltendmachung § 129 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts § 130 Entscheidung über Gesamtverträge § 131 Ausschließlicher Gerichtsstand Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften § 132 Übergangsvorschrift für Erlaubnisse § 133 Anzeigefrist § 134 Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes § 135 Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes § 136 Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums § 137 Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht § 138 Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde § 139 Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung Anlage (zu § 58 Absatz 2) Inhalt des jährlichen Transparenzberichts | |
§ 52a (neu) | § 52a Datenschutz |
1 Soweit personenbezogene Daten im Register vergriffener Werke enthalten sind, bestehen nicht 1. das Recht auf Auskunft gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72), 2. die Mitteilungspflicht gemäß Artikel 19 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 und 3. das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679. 2 Das Recht auf Erhalt einer Kopie nach Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 wird dadurch erfüllt, dass die betroffene Person Einsicht in das Register vergriffener Werke des Deutschen Patent- und Markenamtes nehmen kann. |