Artikel 2 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz (WSVZuAnpG)

Artikel 2 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2016 VerkVereinfG § 3

(114-7)

In § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben vom 18. Juli 1975 (BGBl. I S. 1919), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen" durch die Wörter „der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 WSVZuAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 WSVZuAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Änderung von Rechtsverordnungen hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bundesbehörden im Bereich der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Artikel 25 G. v. 24.05.2016 BGBl. I S. 1217, 1223
Gesetz WSVZuAnpErmG
... bundesrechtlicher Vorschriften zu ändern, um die Rechtsverordnungen an die durch die Artikel 1 bis 24 des WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) bewirkten ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 3 VkBkmMoG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Verkündungen und Bekanntgaben vom 18. Juli 1975 (BGBl. I S. 1919), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217 ) geändert worden ...


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