Artikel 29 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung (WSVZuAnpV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728 (Nr. 25); Geltung ab 04.06.2016
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Artikel 29 Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz


Artikel 29 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 4. Juni 2016 WaStrG-KostV Anlage

(940-9-18)

Die Anlage (zu § 1 Absatz 4) der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz vom 8. November 1994 (BGBl. I S. 3450), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 159 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird die Spalte 3 „Rechtsgrundlage" wie folgt geändert:

1.
In der laufenden Nummer 17 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

2.
In den laufenden Nummern 18 und 19 werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektionen" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

3.
In den laufenden Nummern 20 bis 22 werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 29 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 29 WSVZuAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Artikel 4 BGebRAG Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder (vom 16.08.2021)
... zum Bundeswasserstraßengesetz vom 8. November 1994 (BGBl. I S. 3450), die zuletzt durch Artikel 29 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257 ) geändert worden ist, wird aufgehoben. (120) § 4 des ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Bundeswasserstraßengesetz
V. v. 17.05.2017 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 2. WaStrG-KostVÄndV
... zum Bundeswasserstraßengesetz vom 8. November 1994 (BGBl. I S. 3450), die zuletzt durch Artikel 29 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 Absatz 4) ...


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