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Artikel 3 - Siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes (7. AbwVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut der Abwasserverordnung in der vom 9. Juni 2016 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

 
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