(1) Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.
(2) Sie besteht aus
- 1.
- der Zwischenprüfung,
- 2.
- den Leistungstests des Hauptstudiums und der Diplomarbeit,
- 3.
- den Leistungstests und den schriftlich bewerteten Leistungen während der berufspraktischen Studienzeit sowie
- 4.
- der Abschlussprüfung.
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums der Finanzen während der COVID-19-Pandemie
V. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 3547