Eingangsformel - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Saatgutverordnung (12. SaatgutVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb und Buchstabe b, Nummer 5 und 6, des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 und des § 22 Absatz 1 des Saatgutverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673), die jeweils zuletzt durch Artikel 372 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:


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Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

1.
Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/1955 der Kommission vom 29. Oktober 2015 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 66/402/EWG des Rates über den Verkehr mit Getreidesaatgut (ABl. L 284 vom 30.10.2015, S. 142);

2.
Durchführungsrichtlinie (EU) 2016/11 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Änderung von Anhang II der Richtlinie 2002/57/EG des Rates über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 48).



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