Artikel 49 Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung der britischen Militärregierung zur Ausführung des Gesetzes Nr. 59
(250-6)
Die Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung der britischen Militärregierung zur Ausführung des Gesetzes Nr. 59 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 250-6, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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