Artikel 56 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 56 Aufhebung der Verordnung zur Regelung der Fälligkeit alter Hypotheken



(403-19)

Die Verordnung zur Regelung der Fälligkeit alter Hypotheken in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 403-19, veröffentlichten bereinigten Fassung, die durch Artikel 60 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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